Shrinkflation: Die heimliche Abzocke
Frau vorm Kühlregal © Gina Sanders, stock.adobe.com

Shrinkflation: Die heimliche Abzocke

Hand aufs Herz: Wie oft achten Sie beim Einkauf auf den Füllinhalt einer Verpackung? Wahrscheinlich weniger oft als Sie es sollten, denn genau diesen Umstand nutzen Lebensmittelkonzerne derzeit beinhart aus. Der Trick: Packungsgröße und Preis eines Produktes bleiben gleich, der Füllinhalt wird aber weniger! 

aktuelle beispiele

  • Haribo Goldbären:
    175g statt 200g
  • Pringles Original:
    185g statt 200g
  • Thea Margarine
    400g statt 500g
  • Knabbernossi Family-Pack: 11 statt 12 Würstchen

Weitere Beispiele gibt es hier

Diese Art der Mogelpackung wird "Shrinkflation" genannt. Bei diesem „Trick“ ändert sich der Grundpreis, nicht aber der Produktpreis. Der Grundpreis sagt aus, wie teuer ein Lebensmittel, bezogen auf eine bestimmte Menge oder ein bestimmtes Volumen ist (häufig € pro kg oder Liter). Dieser muss zwar am Regal angegeben werden, findet jedoch oft wenig Beachtung, da er eher klein gehalten wird. Solange die Verpackungsgröße gleichbleibt und nur der Inhalt schwindet, werfen Konsumentinnen und Konsumenten nur selten einen Blick auf den Grundpreis bzw. wissen oft gar nicht wie der Grundpreis vor kurzem noch war.

AK-Konsumentenschützer Stefan Göweil geht davon aus, dass diese Form der Geschäftemacherei noch weiter zunehmen wird. „Die Inflation wird direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Und das in Zeiten, in denen die Menschen ohnehin massiv unter der aktuellen Teuerung leiden“, kritisiert Göweil.

Derzeit prominentestes Beispiel:

Haribo. Die Goldbärenpackung beinhaltet künftig nur mehr 175g (statt bisher 200g), der Preis bleibt aber gleich. In der Tüte befinden sich dann 11 Bären weniger als zuvor.

Mit der „Shrinkflation“ wollen die Hersteller verhindern, dass Kunden zu günstigeren Alternativen greifen, da die versteckte Preiserhöhung nicht auffällt. Wer immer zu seinem Stammprodukt greift, bekommt weniger für sein Geld und die produzierende Firma muss mit keinen Einbußen bei den Gewinnen rechnen.

Dieses Phänomen spielt sich nicht nur in der Lebensmittelbranche ab, sondern auch Drogerieprodukte sind von der „Shrinkflation“ betroffen. Auch auf spezielle „Sondereditionen“ sollte besonders geachtet werden, da diese häufig von der Shrinkflations-Falle betroffen sind. „Ein Beispiel ist das Twix-White. Dieses ist um einen Zentimeter kürzer als das reguläre Twix“, weiß Göweil. „Es lohnt sich auf jeden Fall zweimal hinzuschauen.“

So tappen Sie nicht in die Shrinkflation-Falle:

  • Einkauf im Voraus planen und sich über bereits bekannte Mogelpackungen informieren – z.B. auf konsument.at
  • Auf neue Verpackungs-Designs achten – neue Designs gehen oft mit „Shrikflation“ einher
  • „Sondereditionen“ mit dem regulären Produkt vergleichen
  • Grundpreise vergleichen

AK fordert Kennzeichnungspflicht von Shrinkflation

  • Rechtliche Bestimmungen zu Mogelpackungen
  • Füllmengen an der Vorderseite gut erkennbar angeben
  • Grundpreise deutlicher kennzeichnen (halb so groß wie der Produktpreis)
  • Verpflichtende Kennzeichnung der Änderung der Füllmenge auf der Vorderseite

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
Tel. : 050 477-2000
E-Mail: konsument@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum