Stecker und Euroscheine
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1.7.2024

FAQ zur Strom­preisbremse

ACHTUNG

Mit 1. Juli 2024 kommt es zu einer Halbierung des Stromkostenzuschusses! Die Strompreisbremse greift dann nur noch bis zu einem Arbeitspreis von 25 Cent/kWh statt bisher 40 Cent/kWh. Haushalte zahlen weiterhin 10 Cent selbst.

Die Strompreisbremse ist ein wichtiges Instrument – sie hilft, die Haushalte von den hohen Energiepreisen zu entlasten. Die Bundesregierung hat beschlossen, die Strompreisbremse bis 31.12.2024 zu verlängern, doch nicht mehr in vollem Ausmaß. AK und ÖGB begrüßen die Verlängerung, fordern aber weiterhin, dass es eine ähnliche Förderung auch fürs Heizen gibt.


Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.

Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.

Der Zuschuss beträgt bis Ende Juni 2024 maximal 30 Cent pro kWh. Ab Juli 2024 wird er auf 15 Cent gekürzt.

Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent). Dieses wir in der Regel automatisch berücksichtigt. Falls nicht, kann elektronisch ein Antrag gestellt werden. Ansonsten wenden Sie sich am besten an Ihren Stromanbieter. 

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Beispiel

Strompreisbremse neu ab 1. Juli 2024

Haushalte, die 15 Cent pro kWh vom Versorger in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für 2.900 kWh jeweils 5 Cent pro kWh vom Staat abgezogen. Wer 25 Cent pro kWh zahlen muss, erhält 15 Cent. Bei 35 Cent sind es ebenfalls 15 Cent, die abgezogen werden. In diesem Fall sind für die 2.900 kWh dann 20 Cent pro kWh zu zahlen. Dabei handelt es sich um Netto Angaben. Dazu kommt noch die Umsatzsteuer.

Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?

Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben.

Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen. 

Auch Haushalte, die gewerblich oder in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und sowohl ihren betrieblichen als auch ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler beziehen, werden durch die Stromkostenbremse unterstützt. Mehr Informationen finden Sie dazu unter Informationen für landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbebetriebe.

Für die AK ist die „Strompreisbremse“ aber nur dann sozial gerecht, wenn die Gegenfinanzierung durch jene Energieunternehmen erfolgt, die derzeit aufgrund der hohen Energiepreise enorme Profite erzielen. Denn ohne diese wird die „Strompreisbremse“ vor allem von den einfachen Steuerzahler:innen bezahlt.

Wie und wann komme ich zu meinem Geld?

Die „Strompreisbremse“ wurde mit 1. Dezember 2022 eingeführt und ist bis 31. Dezember 2024 gültig. Von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 wird sie allerdings auf die Hälfte herabgesetzt. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch vom jeweiligen Energielieferanten ab. Bitte erkundigen Sie sich im Kundenservicecenter Ihres Energielieferanten, wie dieser die Stromkostenbremse handhaben wird. Sollten Sie bereits eine Jahresabrechnung erhalten haben, wird die Stromkostenbremse auf dieser ausgewiesen.

Auch die konkrete Höhe, von der Sie profitieren werden, hängt von Ihrem jeweiligen Energieliefervertrag ab. Eine grobe Berechnung können Sie mittels Stromkostenbremse-Rechner der Regulierungsbehörde E-Control machen. Auf deren Webseite finden Sie eine Excel-Datei, in der Sie Ihre individuellen Preise eingeben und Ihre Reduktion berechnen können.

Gibt es eine „Strompreisbremse“ für Heizkosten?

Heizkosten werden durch die „Strompreisbremse“ nicht unterstützt. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr. Die AK fordert aber auch eine Preisbremse für die Raumwärme. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, darüber in einem nächsten Schritt zu entscheiden. 

Ich habe mehr als einen Stromzähler im Haushalt. Bekomme ich den Grundverbrauch pro Zähler?

Jeder Zähler beziehungsweise Zählpunkt mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist zulässig. Dies ist meist der Hauptzähler. Somit sind beispielsweise Warmwasserboiler oder Stromheizungen, welche mit einem separaten Zähler gemessen werden, nicht anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert. Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

Mein Stromverbrauch teilt sich auf mehrere Zähler auf. Werden die 2.900 kWh auf die Zähler aufgeteilt?

Nein. Nur der Zähler mit einem Lastprofil H0, HA oder HF ist anspruchsberechtigt. Haben Sie allerdings mehrere Zähler, die mit den genannten Lastprofilen hinterlegt sind, wird jeder gefördert. Welcher Zähler mit welchem Profil hinterlegt ist kann man aus der Stromrechnung erkennen (Im Abschnitt wo die Zählerstände aufgelistet sind).

Gilt die Strompreisbremse auch für Nebenwohnsitze?

Ja. Denn ausschlaggebend ist, dass man einen eigenen Stromliefervertrag für einen Zählpunkt hat und nicht die Wohnform. Die zusätzliche Unterstützung für größere Haushalte gilt allerdings nur für den Hauptwohnsitz. 

Wenn mehr als 3 im Haushalt leben gibt es eine erweiterte Stromkostenbremse, den sog. Stromkostenergänzungszuschuss. Was bedeutet das?

Haushalte, in denen mehr als 3 Personen leben, erhalten ab der 4. Person, die dort Hauptwohnsitz gemeldet ist, einen zusätzlichen Zuschuss.

Laut Regierung soll auch dieser Zuschuss automatisch und ohne Antrag für die meisten Mehrpersonenhaushalte wirksam werden – und zwar mittels Abzugs auf der Stromjahresabrechnung. Haushalte, für die kein automatischer Abzug möglich ist – zum Beispiel weil es mehrere Zählpunkte gibt oder weil sie keinen eigenen Zähler haben – können elektronisch einen Antrag stellen. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich am besten an Ihren Stromanbieter. 

Tipp

Weitere Informationen zum Stromkostenzuschuss sowie auch zum Stromkostenergänzungszuschuss für Mehrpersonenhaushalte finden Sie unter Allgemeine Informationsseite zur Stromkostenbremse.


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