Überwälzte Kosten auf Mieter: So hat die AK geholfen

Fälle aus der Beratung

Verwaltungskostenpauschale: In Verträgen eines gewerblichen Vermieters (Teilanwendung MRG) wurde eine indexgebundene Verwaltungskostenpauschale, die deutlich über dem gesetzlich festgelegten Satz von EUR 3,91/m²/Jahr lag, verrechnet. Die AK Kärnten initiierte eine Verbandsklage, die darauf abzielte, den Vermieter zu zwingen, die Anwendung von 34 Vertragsklauseln zu unterlassen. Die Unterlassungserklärung, 19 Klauseln nicht mehr anzuwenden, wurde bereits in der Klagebeantwortung abgegeben. Die Entscheidung über die beanstandete Verwaltungskostenpauschale wird das Gericht treffen.

Abgrenzung bevorrateter Energieträger (Öl, Pellets): Ein Großteil der Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnungen betraf die fehlende Rechnungsabgrenzung gem. § 17 (3) HeizKG. Vermieter und Verwaltungen haben die Kosten der gesamten zugekauften Energieträger in den Abrechnungen aufgenommen, wenngleich die gesetzliche Regelung gilt, dass nur jene Menge an Energieträgern verrechnet werden darf, welche auch verfeuert wurde. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten wurden Nachzahlungen von bis zu 1.200 Euro zur Vorschreibung gebracht. Nach Intervention der AK Kärnten wurden die meisten Abrechnungen korrigiert. In zwei Fällen lenken die Vermieter allerdings nicht ein; in diesen Fällen werden die Wärmebezieher mit Rechtschutzdeckung der AK Kärnten eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

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