„Wohnen und Energie müssen für alle leistbar sein!“ AK-Präsident Goach fordert Eingreifen des Bundes

Die Wohn-Preis-Spirale dreht sich unaufhaltsam. „Für immer mehr Menschen wird das Grundbedürfnis Wohnen zum Luxus“, zeigt sich AK-Präsident Günther Goach bestürzt und betont: „Die Bundesregierung hat faire Regulierungen verschlafen und bei dringend notwendiger Entlastung versagt. Sie muss sich nun endlich den großen Herausforderungen im Bereich leistbares Wohnen stellen und die massive Teuerung bei Mieten und Energiekosten abfedern!“ Die AK fordert etwa eine Nachschärfung bei der Mietpreisbremse, die Ankurbelung des sozialen Wohnbaus oder einen Wohnbonus als Absetzbetrag von der Steuer.

Teuerungen in nahezu allen Lebensbereichen wie Wohnen, Lebensmittel, Energie, Mobilität oder Eigenheimschaffung, stellen immer mehr Menschen finanziell mit dem Rücken zur Wand. „Für Menschen mit wenig Einkommen und zunehmend auch für die Mittelschicht wird Wohnen zur Existenzfrage“, so Goach und führt aus: „Es sind nicht nur die Mieten. Auch Heizen wurde um ein Mehrfaches teurer als in den vergangenen Jahren. Ob Strom, Öl, Gas, Pellets oder Fernwärme: Die Kosten sind enorm gestiegen. Die Möglichkeiten, bei Energie zu sparen, sind begrenzt. „Die temporäre Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Energie, ein Heizkostendeckel sowie eine effektivere Steuer auf Übergewinne der Energiekonzerne, das ist es, was der Staat angehen muss!“, sieht Goach Handlungsbedarf.

Leistbares Wohnen forcieren

„Der soziale Wohnbau hat signifikante Bremswirkungseffekte auf die steigenden Miet- und Wohnkosten und muss forciert werden“, zeigt Goach einen wichtigen Entlastungsansatz auf. Steigt die Anzahl an günstigen Wohnungen, wird infolge auch der Anstieg der Mieten abgebremst. „Diese Maßnahmen wären sozial treffsicher, da die Hälfte der Bevölkerung mit niedrigen Einkommen fast gänzlich zur Miete wohnt!“, unterstreicht Goach und fordert außerdem die Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel wieder per Gesetz zu verankern. Zudem würde die Einführung eines „Wohnbonus“ – in Höhe von 10 Prozent der Wohnkosten als Absetzbetrag von Lohn- und Einkommenssteuer – eine spürbare Entlastung für Mieter bringen.

Die Mietpreisbremse bei Kategorie- und Richtwertmieten sieht eine Deckelung von maximal fünf Prozent pro Jahr vor. „Die größten Mieterhöhungen – im Ausmaß von insgesamt 15 Prozent bei Richtwertmieten bzw. 24 Prozent bei Kategoriemieten – haben ohnehin bereits 2022 und 2023 stattgefunden und für die ungeregelten und teuren Privatmieten hat die Regierung keine Lösung gefunden!“, kritisiert Goach und fordert eine Nachschärfung bei der Mietpreisbremse für alle indexbasierten Mieten von maximal zwei Prozent pro Jahr.

Undurchsichtiger Strommarkt

Die europäische Strompreisentwicklung aufgrund der „Merit-Order“, wonach das teuerste Kraftwerk den Preis vorgibt, ist für eine Krisensituation völlig ungeeignet, kritisiert Goach weiter. Die EU-Kommission müsse daher dringend ein neues Modell für den Strommarkt entwickeln. „Auch die nationale Gesetzgebung und Regulatoren können ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen verhindern“, so Goach und fordert: „Aus Sicht der AK muss die Regulierungsbehörde E-Control im Vorhinein die Preiserhöhungen überprüfen!“

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert

  • Klare und konsumentenfreundliche Regelungen im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, das noch heuer das alte ElWOG ersetzen wird.
  • Eine effektivere Abschöpfung von Übergewinnen bei Energiekonzernen: Mit rund 255 Millionen Euro an Steuereinnahmen besteht im Vergleich zu den milliardenschweren Übergewinnen ein massives Ungleichgewicht.
  • Die temporäre Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Energie sowie einen Heizkostendeckel.
  • Strom und Gas müssen im Krisenfall vom Preisgesetz umfasst sein.
  • Ein „schärferes“ Wettbewerbsgesetz ist umzusetzen, damit die Bundeswettbewerbsbehörde bei Feststellung von Wettbewerbsverzerrungen zielgerichtete Maßnahmen ergreifen kann.

Um Wohnkosten begrenzen zu können, fordert die AK:

  • Eine Nachschärfung bei der Mietpreisbremse: Alle indexbasierten Mieten dürfen nicht öfter als einmal im Jahr und hier um maximal zwei Prozent erhöht werden.
  • Die Einführung des „Wohnbonus“ in Höhe von zehn Prozent der Wohnkosten – als Absetzbetrag von Lohn- und Einkommenssteuer.
  • Eine Mietpreisgarantie bei Neuverträgen von zwei Jahren.
  • Mietverträge bei gewerblichen Vermietern sollen nur auf unbefristete Zeit geschlossen werden dürfen, da im Regelfall Vertragsverlängerungen wie Vertragsneuabschlüsse angesehen werden und Preissteigerungen bewirken.
  • Streichung von Grundsteuer und Versicherung aus dem Betriebskostenkatalog.

Förderungen der AK

Arbeitnehmer werden von der AK Kärnten bei der Schaffung von Wohnraum mit einem zinsenlosen Darlehen von bis zu 6.000 Euro und junge Arbeitnehmer, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, in der Höhe von 3.000 Euro unterstützt. 

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