Die AK als Registrierungsbehörde
Warum die Arbeiterkammer die Registrierung der Gesundheitsberufe durchführt:
- Effizient
95 Prozent der zu registrierenden Beschäftigten sind AK Mitglieder, was eine effiziente Umsetzung sicherstellt. - Vertrauenswürdig
Die AK ist eine neutrale, demokratisch legitimierte Institution und gilt den Österreicherinnen und Österreichern als vertrauenswürdigste Institution. - Keine Kosten für die Verwaltung
Die AK wird für den Aufbau und die Verwaltung des Registers keine Kosten in Rechnung stellen. Darüber hinaus hat sich die AK dafür eingesetzt, dass von der vorgesehenen Vergebührung beim Finanzamt abgesehen wird. - Serviceorientiert
Mit 90 Beratungszentren in allen Bundesländern ermöglicht die AK die Registrierung rasch und unbürokratisch. Die Antragstellung ist im Internet oder sogar am Arbeitsplatz möglich und erfordert nur wenige Dokumente (Antrag, Identitätsnachweis, Heiratsurkunde, Zeugnisse beziehungsweise Diplome und ein Passbild für den Berufsausweis). - Sicher
Die AK hat mit mehr als 3 Millionen Mitgliedern das nötige Know-How in der Führung großer Register und kann hohe Datensicherheit gewährleisten.
Downloads
Anträge
- Antrag auf Eintragung in das GBR - MTD (0,6 MB)
- Antrag auf Eintragung in das GBR - DGKP (0,6 MB)
- Antrag auf Eintragung in das GBR - PA / PFA (0,6 MB)
- Ausfüllhilfe für das Gesundheitsberuferegister (1,0 MB)
- Ausfüllhilfe Online-Antrag (0,2 MB)
Formulare
- Bekanntgabe bzw. Änderung des Arbeitgebers oder Berufssitzes (0,6 MB)
- Vertrauenswürdigkeit (0,6 MB)
- Unterschriftsblatt (1,5 MB)
- Berufseinstellung (0,6 MB)
- Änderungsmeldung (0,6 MB)
- Zustellvollmacht (0,1 MB)
- Ärztliches Attest (0,1 MB)
Infos