Wer muss sich registrieren?
Der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Wer muss sich registrieren?
Mit 1.1.2024 ist die Registrierung wieder Voraussetzung für die Berufsausübung. Berufsangehörigen, die nicht registriert sind, ist es nicht erlaubt, im Beruf tätig zu sein.
Allen Betroffenen wird eindringlich empfohlen, umgehend ihren Antrag auf Registrierung zu stellen. Bedenken Sie, dass die Antragsbearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Im Anschluss erhalten Sie auch Ihren Berufsausweis.
Eine Eintragung ins Register ist jederzeit möglich, wenn allfällige Auflagen erfüllt sind und bei Bedarf auch ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse vorgelegt werden kann.
Der Antrag kann online unter diesem Link mittels ID-Austria oder nach Terminvereinbarung persönlich in jeder Servicestelle der Arbeiterkammer eingebracht werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Terminvereinbarung finden Sie hier.
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