Frau am Laptop

Wieder Re­gis­trie­rungs­pflicht mit 1.1.2024 für alle

Berufsangehörigen, die nicht registriert sind, ist es nicht erlaubt im Beruf tätig zu sein. AK rät, jetzt Antrag zu stellen.

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Pflegerin kümmert sich um ältere Patientin

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11. Mai, Klagenfurt

CAREinthia 2024

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