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Gesundheitsberufe

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Gesundheitsberufe: Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin in der AK in Klagenfurt oder in den Bezirksstellen.

Gesundheitsberufe: Hier registrieren

Welche Registrierungsbehörde ist in meinem Fall zuständig?

Wer muss sich registrieren?

Der Eintrag ins Gesundheits­berufe­register ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufs­ausübung. Wer muss sich registrieren?

Dokumente für die Registrierung

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die erfolgreiche Gesundheits­berufe­registrierung bereit­halten müssen.

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen eines Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.

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Meldung von Upgrades

Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.

Der Berufs­ausweis

Der Ausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufs­berechtigung im jeweiligen Gesundheits­beruf in Österreich.

AK-Bildungsprogramm

für Beschäftigte in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen

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Kontakt

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Gesundheitsberufe
Tel. : 050 477-8000
E-Mail: gbr@akktn.at
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