Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen eines Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.

Welche Änderungen müssen gemeldet werden?

  • Namensänderung
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Hauptwohnsitzes beziehungsweise des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes
  • Art der Berufsausübung (freiberuflich, im Arbeitsverhältnis)
  • Änderung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers beziehungsweise des Dienstortes

Wie und wo sind Änderungen zu melden?

Sie können entscheiden, wie Sie die für die Änderung(en) erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:

1. online

mittels ID-Austria

Ausfüllhilfe: Online-Änderungsmeldung (0,2 MB)

zur Online-Registrierung

2. schriftlich oder persönlich

In diesem Fall verwenden Sie bitte für die Übermittlung an Ihre zuständige Registrierungsbehörde folgende Formulare:

Änderungsmeldung persönliche Daten (0,2 MB)  
Änderungsmeldung Arbeitgeber oder Berufssitz (0,3 MB)

Berufseinstellung (0,6 MB)

Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde: 

Arbeiterkammer Gesundheit Österreich GmbH

Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.

Hinweis

Sollten Sie Änderungen der oben genannten Daten nicht bekannt geben, hat das negative Folgen für Sie. Verlegen Sie beispielsweise Ihren Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Berufssitz und geben Sie dies nicht bekannt, können Ihnen wichtige Schriftstücke, wie die Erinnerung an die Verlängerung der Registrierung, nicht zugestellt werden. Das kann zu einem ungewollten Ruhen Ihrer Registrierung und damit zu einem Verlust Ihrer Berufsberechtigung führen.

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