Gesundheits­berufe: Welche Registrierungs­behörde ist zuständig?

Der Antrag für die Erfassung im Gesundheitsberuferegister kann persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde oder online eingebracht werden.

Beachten Sie

Anträge, die per E-Mail oder Post gesendet werden, können leider nicht angenommen werden.

Persönliche Antrag­stellung

Je nachdem welchem Personenkreis Sie angehören ist entweder die Arbeiterkammer oder die Gesundheit Österreich GmbH für Ihre Registrierung zuständig:

ArbeiterkammerGesundheit Österreich GmbH

führt die Registrierung durch für:

  • AK-Mitglieder 
    • Angestellte
    • Freiberuflich Tätige
      [wenn überwiegend angestellt]
    • Freie Dienstnehmer/-innen
    • Karenzierte
    • Arbeitslose

  • Berufsangehörige der
    PA - Pflegeassistenz
    (für diese Berufsgruppe ist jedenfalls
    die AK zuständig)

  • Berufsangehörige der
    PFA - Pflegefachassistenz
    (für diese Berufsgruppe ist jedenfalls
    die AK zuständig)

  • Absolventen/-innen einer
    Schule für Gesundheits- und
    Krankenpflege

führt die Registrierung durch für:

  • Nicht-AK-Mitglieder

  • Freiberuflich Tätige 
    [auch Angestellte, die
    überwiegend freiberuflich
    tätig sind]

  • Ehrenamtliche

  • Fachhochschulabsolventen/-innen

  • Beamte

  • Diplomierte in der Gesundheits-
    und Krankenpflege und in
    medizinisch-technische
    Diensten mit Ausbildung im Ausland.
Kontakt & Termine   Kontakt & Termine

Achtung

Bringen Sie unbedingt zur persönlichen Registrierung mit:

Online-Registrierung

Die Online-Antragstellung ist unter www.gesundheit.gv.at möglich. Für den Zugang zur Online-Registrierung benötigt man die ID-Austria.

zur Online-Registrierung

Hinweis


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