Frustrierter Mann mit einer Abrechnung in der Hand
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Achtung, Spesenfresser bei Versicherungen! 

Zu einer neuen Versicherung können auch einige Spesen dazu kommen. Wer seine Prämie monatlich, viertel- oder halbjährlich statt jährlich zahlt, dem kann ein Unterjährigkeitszuschlag „blühen“. Dieser ist vor allem bei Lebensversicherungen üblich.

Eine AK Spesen-Befragung bei 14 Versicherern bei Neuverträgen zeigt: Zwölf verlangen den Zuschlag – bei monatlicher Zahlung können bis zu vier Prozent der Prämie anfallen. Bei Sach- oder Schadensversicherungen können bei monatlicher Zahlung sogar bis zu zehn Prozent verrechnet werden.  

Nebenspesen bei Versicherungen

Wer einen neuen Versicherungsvertrag abschließt, muss auch mit unterschiedlichen Spesen rechnen. Grundsätzlich ist die Versicherungsprämie jährlich fällig. Wer monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlen möchte, bei dem kann der Versicherer einen Unterjährigkeitszuschlag verrechnen – ein prozentueller Zuschlag auf die Prämie. Dieser Zuschlag ist besonders bei Lebensversicherungen üblich.

Die AK hat bei 14 Versicherungsunternehmen die Spesen für Neuverträge erhoben. Der AK Test zeigt: Zwölf Versicherer bieten Lebensversicherungen an und nur zwei (Allianz, ÖBV) verzichten auf diesen Spesensatz. Eine Versicherung (Niederösterreichische) berechnet unterschiedliche Versicherungssummen, je nachdem, ob monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt wird. Bei den restlichen neun Lebensversicherungen müssen KonsumentInnen bei unterjähriger Zahlung mit Aufschlägen bis zu vier Prozent rechnen. 

Beispiel

Frau K. wird bei Abschluss ihrer Lebensversicherung auf 20 Jahre eine Monatsprämie von 104 Euro vorgerechnet. Eine für sie leistbare Prämienhöhe. Über die gesamte Laufzeit hat sie 24.960 Euro zu zahlen. Was der Versicherungsberater verschwieg, die Jahresprämie kommt um vier Prozent günstiger (jährlich 1.200 Euro): Nach 20 Jahren beträgt die Prämienzahlung 24.000 Euro – also in Summe um 960 Euro weniger als bei der „Monatszahler“-Variante.

Bei den Sach-/Schadensversicherungen („Nicht-Leben“) verlangen neun von 13 Versicherern (eine bietet diese Sparte nicht an) keinen Unterjährigskeitszuschlag: Ergo, Generali, HDI, Niederösterreichische, Oberösterreichische, Österreichische Beamtenversicherung, UNIQA, VAV, Wiener Städtische, Wüstenrot. Drei (Allianz Elementar, Wüstenrot, Zürich) verzichten, wenn mit Lastschrift (Abbuchungsauftrag) bezahlt wird. Ein Versicherungsunternehmen (Donau Versicherung) verrechnet jedenfalls den Unterjährigkeitszuschlag. Die Bandbreite der Aufschläge beträgt bei den vier Versicherern bei monatlicher Zahlung zwischen sechs und zehn Prozent, bei vierteljährlich zwischen drei und fünf Prozent und bei halbjährlicher Bezahlung zwischen zwei und drei Prozent.

„Vielen KonsumentInnen wird die Monatsprämie vorgerechnet, weil sie leistbar erscheint und eben nicht so hoch ist“, sagt AK KonsumentInnenschützerin Michaela Kollmann. „Dabei wird jedoch immer wieder vergessen, auf die nicht unerheblichen Spesen bei unterjähriger Zahlung hinzuweisen!“

Kann die Prämie nicht pünktlich bezahlt werden, kommt das teuer. Die Rückbuchung einer Lastschrift mangels Kontodeckung kann sechs bis zwölf Euro an Versicherungsspesen kosten. Hinzu kommen oft noch die Spesen seitens der Hausbank der Versicherung zwischen drei und 15 Euro. Achtung, auch Mahnspesen können das Geldbörsel belasten! 

So tappen Sie nicht in die Spesenfalle

  • Spesen checken: Fragen Sie nach dem Gebührenblatt, es ist übersichtlicher. Versicherungsspesen können in der Polizze, im Antrag und in den Versicherungsbedingungen geregelt sein.

  • AK Spesenrechner hilft: Rechnen Sie mit dem AK Versicherungsspesenrechner nach, wie viel Sie sich bei einem Umstieg auf eine jährliche Zahlungsweise ersparen können. Legen Sie sich für die Jahresprämie monatlich Geld zur Seite, dann ist die Zahlung nicht so ein „großer Brocken“.

  • Unterjährigkeitszuschlag vermeiden: Informieren Sie schon beim Erstellen des Angebots, ob ein Unterjährigkeitszuschlag verrechnet wird, wenn Sie nicht jährlich die Prämie zahlen. Verhandeln Sie, ob bei Zahlung mittels Lastschrift der Unterjährigkeitszuschlag entfallen kann.

  • Achtung bei Minus am Konto und Prämienabbuchung: Ist Ihr Konto nicht gedeckt und wird die Lastschrift zurückgeleitet, können hohe Spesen anfallen. Auf Kontostand achten, ob eine fristgerechte Abbuchung möglich ist. Vorsicht, auch die Versicherer-Bank kann zusätzlich Gebühren verrechnen.

  • Teurer Zahlungsrückstand: Kommen Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre Versicherung, um Spesen zu vermeiden. 

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