21.06.2023

Preiserhöhung KELAG: Zur rechtlichen Klärung beschreitet AK Kärnten den Rechtsweg

AK/40 – Die KELAG erhöht mit 1. August die Energiepreise. „Uns als AK geht es um einen angemessenen Energiepreis für heimische Konsumentinnen und Konsumenten und um Transparenz. Wenn zigtausende Kunden vor vollendete Tatsachen gestellt werden – und hier reden wir von Preiserhöhungen von teils 90 Prozent – dann gehört das rechtlich geprüft. Es ist unsere Aufgabe, hier Klarheit für Konsumenten zu schaffen“, betont AK-Präsident Günther Goach. Die AK Kärnten wird zur Klärung dieser Vorgangsweise daher den Gerichtsweg beschreiten und Klage einbringen.

 In Zeiten der Teuerung, in der die Menschen massiv belastet sind, zählt jeder Euro!  „Energielieferanten haben einen Versorgungsauftrag. Ob die Vorgehensweise der KELAG bezüglich der Preisanpassungsschreiben zu Preisänderungen und Änderung der Allgemeinen Strom-Lieferbedingungen rechtlich in Ordnung ist, muss gerichtlich geklärt werden!“, unterstreicht Goach.

 „Mit dem unzureichend formulierten Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Diese Rechtsunsicherheit darf nicht auf dem Rücken der Konsumenten und bei den Energieanbietern abgeladen werden. Der Gesetzgeber muss handeln,“ fordert Goach.

 „Was wir für die Konsumenten wollen, ist Transparenz! Energieanbieter müssen eine Offenlegung bei der Beschaffung von Strom und bei der eigenen Stromerzeugung bieten. Nur so können Strompreisänderungen auch nachvollziehbar begründet werden“, so Goach abschließend.

 Die AK Kärnten erneuert daher auch ihre Forderungen an den Bund, systematische Maßnahmen zur Senkung des Stromgroßhandelspreises und somit eine spürbare Entlastung für alle Verbraucher zu schaffen. Auch eine Offenlegung und mehr Transparenz bei der Beschaffung und der Stromerzeugung sei Gebot der Stunde.

 Service der AK für betroffene Konsumenten: kaernten.arbeiterkammer.at/strom

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