Kika/Leiner-Insolvenz – Gutscheine, Anzahlungen und Co.
Die Firma Kika/Leiner hat mit Wirksamkeit 15.11.2024 beim LG St Pölten Insolvenz angemeldet. Zum Masseverwalter wurde Herr Mag. Volker Leitner bestellt. Weitere Informationen sind dem Eintrag in der Ediktsdatei zu entnehmen - LG St. Pölten, 14 S 173/24t - Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung - Leiner & kika Möbelhandels GmbH
Gutscheine dürfen von einem in Insolvenz befindlichen Unternehmen grundsätzlich nicht mehr eingelöst werden. Sie können Ihre Forderung nur im Insolvenzverfahren beim Insolvenzgericht anmelden.
Es ist jedoch zu prüfen, ob sich eine Anmeldung im Insolvenzverfahren wirtschaftlich rechnet: In der Regel werden nur geringe Quoten erzielt – eine vollständige Rückerstattung erfolgt nicht – und für die Forderungsanmeldung ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten. Besitzen Sie einen Gutschein von z.B. 100 Euro, würden Sie bei der angestrebten Insolvenzquote von 20 Prozent einen Betrag in der Höhe von nur 20 Euro erhalten.
Haben Sie eine Anzahlung geleistet?
Falls Sie einen Vertrag abgeschlossen und eine Anzahlung geleistet haben, die Ware aber noch nicht bekommen haben, dann gilt: Bereits abgeschlossene Verträge bleiben zunächst aufrecht. Der Masseverwalter wird entscheiden, ob die Verträge noch erfüllt werden oder ob er von diesen zurücktritt.
Tritt der Masseverwalter von den Verträgen zurück, können Sie Ihre Forderung beim Insolvenzgericht anmelden. Auch in diesem Fall erhalten Sie nur die angestrebte Quote.
Was tun bei offenen Gewährleistungsansprüchen?
Gewährleistungsansprüche gegenüber Kika/Leiner sind als Forderung beim Insolvenzgericht anzumelden, ausgezahlt wird auch in diesem Fall eine Quote. Herstellergarantien bleiben in vollem Umfang aufrecht.
Alle Forderungen im Insolvenzverfahren können bis zum 10.01.2025 beim Insolvenzgericht angemeldet werden. Ein Formular zur Anmeldung finden Sie unter Insolvenz.