Habe ich ein Recht auf Sonderbetreuungszeit?
Corona wirbelt Alltag und Pläne durcheinander. Das erleben viele Eltern und pflegende Angehörige schmerzlich.
Was tun, wenn ein Kind an Corona erkrankt – aber die Eltern arbeiten müssen?
Die Sonderbetreuungszeit ist am 08.07.2023 ausgelaufen.
Sollten Sie jetzt wegen der notwendigen Pflege oder Betreuung eines nahen Angehörigen an Ihrer Arbeit verhindert sein, liegt möglicherweise eine Dienstverhinderung vor, für die ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht.
Gut zu wissen
Mit 1.5.2023 endete die generelle FFP2-Maskenpflicht. Bei der Einreise nach Österreich gilt aktuell keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht. Seit 1.7.2023 ist die Infektion mit SARS-CoV-2 auch nicht mehr meldepflichtig.