Ukrainische Flüchtlinge auf dem Lemberger Bahnhof warten auf den Zug, um nach Europa zu fliehen
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5.4.2022

Von Arbeit bis Wohnen: Was Flüchtlinge aus der Ukraine wissen müssen 

Sicherheit ist die erste Priorität für Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Österreich flüchten. Ein warmherziger Empfang, Erstversorgung und ein wenig Zeit zum Durchatmen nach der Ankunft sind wichtig. 

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Viele wollen weiter nach Deutschland, Spanien und andere EU-Länder reisen, weil sie dort Familie und Angehörige haben, viele wollen bleiben. Zumindest für die Dauer des Krieges und seiner Nachwirkungen, die derzeit für niemanden absehbar ist. 

Ratgeber in Ukrainischer Sprache

Bald stellen sich drängende Fragen nach Wohnraum, Arbeitserlaubnis, Sozialversicherung, Schule und allgemeineren migrationsrechtlichen Dingen. Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie im nachfolgenden Ratgeber auch in ukrainischer Sprache zusammengestellt.


Rechtliches 

Haben Geflüchtete aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht in Österreich?

Es kommt darauf an. Ein befristetes Aufenthaltsrecht haben:

  • ukrainische Staatsangehörige sowie Asylberechtigte und Staatenlose mit Schutzstatus, die die Ukraine ab dem 24. Februar 2022 verlassen mussten. Außerdem deren Familienangehörige: Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen, minderjährige ledige Kinder und sonstige enge Verwandte, wenn sie zusammen in einem Haushalt gelebt haben.

  • Ukrainer:innen, die zum Stichtag 24. Februar 2022 einen gültigen Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz hatten, der mangels Erfüllung der Voraussetzungen nicht verlängert oder entzogen wurde.

  • Ukrainer:innen, die sich zum Stichtag 24. Februar 2022 in Österreich aufgehalten haben und die nach Ablauf ihrer visumfreien oder visumpflichtigen Zeit nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können.

  • Das Aufenthaltsrecht besteht bis 3.3.2023, kann aber verlängert werden. Eine Rechtsgrundlage bzw. Pläne für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gibt es noch nicht.

Alle anderen, die ebenso flüchten müssen, sind von diesem Aufenthaltsrecht in Österreich ausgenommen. Österreich gewährt diesen Personen „aus humanitären Gründen und zum Zwecke der Weiterreise in ihr jeweiliges Herkunftsland oder das Land ihres gewöhnlichen Aufenthalts“ die Einreise. Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) unterstützt mit Hilfe der internationalen Organisation für Migration (IOM) bei der Heimreise. 

Wie funktioniert die Registrierung in Österreich?

Ukrainer:innen müssen sich bei einer der Registrierungsstellen melden, die mittlerweile in allen Bundesländern eingerichtet sind. Wichtig ist, dass sie Dokumente mithaben, die ihre Identität bestätigen. Bei der Registrierung werden zusätzlich biometrische Daten erhoben. Mit diesen Daten wird der Ausweis für Vertriebene („blaue Aufenthaltskarte“) ausgestellt, die postalisch an die Meldeadresse zugestellt wird.

Dürfen Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht in Österreich arbeiten?

Ja, mit dem Ausweis für Flüchtlinge („blaue Aufenthaltskarte“) ist auch das Recht verbunden, in Österreich in allen Branchen und Regionen zu arbeiten. Allerdings brauchen die Arbeitgeber für die Beschäftigung eine sogenannte Beschäftigungsbewilligung des Arbeitsmarktservice (AMS) bevor das Arbeitsverhältnis beginnt. Flüchtlinge aus der Ukraine sollten sich daher nach Erhalt der „blauen Karte“ sofort beim AMS melden. 

Wo finden Vertriebene Arbeit?

Das AMS informiert über Jobangebote, hilft mit Deutschkursen und sonstigen Dingen, die benötigt werden. Dafür ist es notwendig, sich beim AMS zu melden. Dabei werden Daten wie Ausbildung, berufliche Erfahrungen, Kompetenzen und Angaben zur Person aufgenommen. Zum Gespräch bitte unbedingt die „blaue Aufenthaltskarte“ und nach Möglichkeit jemanden zum Dolmetschen mitnehmen.

Für erste Informationen hat das AMS eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Hier werden Fragen auch auf Ukrainisch und Russisch beantwortet: ukraine@ams.at.

Sozialversicherung

Können Schutzsuchende aus der Ukraine Leistungen aus der Krankenversicherung beziehen?

Ja. Sie werden rückwirkend ab 24. Februar 2022 in die Krankenversicherung einbezogen und haben damit Anspruch auf Sachleistungen. Sie können also ärztliche Hilfe und Heilmittel auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erhalten.

Zur Überprüfung ihres Leistungsanspruchs durch die Vertragspartner:innen erhalten sie einen E-Card-Ersatzbeleg zusätzlich zur „blauen Aufenthaltskarte“ und der zugeteilten Sozialversicherungsnummer. Die bei der Registrierung bei der Polizei angegebenen Daten werden über das Grundversorgungssystem an die ÖGK weitergeleitet. Dort stellen die Kundenservicestellen den E-Card-Ersatzbeleg aus.

Was, wenn sie noch keinen E-Card-Ersatzbeleg haben?

Solange sie noch keine Sozialversicherungsnummer bzw. keinen E-Card-Ersatzbeleg haben, müssen sich Geflüchtete aus der Ukraine mit ihrem Reisepass als Staatsbürger:innen ausweisen oder den Flüchtlingsstatus anders beweisen. Nachdem eine Kopie des Reisepasses angefertigt und persönliche Daten aufgenommen wurden, können sie medizinisch versorgt werden.

Müssen Rezeptgebühr und Selbstbehalte bezahlt werden?

Nein. Aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit sind Geflüchtete von der Rezeptgebühr befreit und von Selbstbehalten ausgenommen.

Tipp

Weitere Infos erhalten Sie bei der Gesundheitskasse: Ukrainische Flüchtlinge - Krankenversicherung.


Schule/Kinderbetreuung

Können aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche in Österreich eine Schule besuchen?

Ja. Es besuchen bereits etwa 4.000 aus der Ukraine geflüchtete Kinder die Schule. Die Bildungsdirektion Wien hat eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund eingerichtet und informiert hier über die Schulplatzvergabe: Hilfe und Unterstützung durch die Bildungsdirektion für Wien.

Wie können die Kinder weiter Ukrainisch lernen?

Bei der Bildungsdirektion Wien gibt es auch die Möglichkeit, sich als muttersprachliche Lehrkraft für Ukrainisch zu melden. Außerdem sollen pädagogisch qualifizierte Geflüchtete rasch in diesen Prozess eingebunden werden.

Tipp

Informationen, die den Wissenschafts-/Forschungs- und Hochschulbereich betreffen, bietet das BMBWF.


Wohnen

Welche Stelle koordiniert die Unterkünfte für Schutzsuchende aus der Ukraine?

Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU): Ukraine-Hilfe: So können Sie unterstützen – BBU

Kann ich selbst eine Unterkunft anbieten?

Ja. Damit gewisse Standards für die geflüchteten Gäste garantiert werden können, sollten Sie Ihre angebotene Unterkunft registrieren. Sie können sich diesbezüglich entweder bei der BBU direkt melden oder entsprechenden Aufrufen seriöser Hilfsorganisationen wie Diakonie und Caritas folgen, die private „Wohnraumspenden“ sammeln und koordinieren. 

Tipp

Den Link zum Anmeldungsformular für „Nachbarschaftsquartiere“ der BBU finden Sie hier: Nachbarschaftsquartier - Unterstützung für Flüchtlinge aus der Ukraine.

Worauf muss insbesondere bei der Unterbringung von Frauen und Kindern geachtet werden?

Leider gibt es neben der überwältigenden Hilfs- und Unterstützungsbereitschaft der Menschen womöglich auch in Österreich solche, die insbesondere die schwierige Lage geflüchteter Frauen und Kinder ausnutzen. Klare Richtlinien für eine sichere Unterbringung vulnerabler Personen sollen nicht zuletzt Missbrauch und Menschenhandel verhindern. 

Tipp

Eine gute Anlaufstelle sowohl bei Fragen zum bestmöglichen Schutz von Frauen und Kindern als auch bei potenziellen Verdachtsfällen ist der Verein LEFÖ.

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