29.2.2024

Fälle aus der Praxis der AK-Rechtsexperten 

Nicht eingehaltene Wiedereinstellungszusagen, fristwidrige Kündigungen, Auflösungen während des Krankenstands oder nicht ausbezahlte Überstunden: Verfehlungen von Arbeitgebern sind keine Seltenheit.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

  • Fall 1: Während des Krankenstandes entlassen

    Ein bereits seit 1991 beschäftigter Kärntner Arbeiter hatte im Mai einen Arbeitsunfall und musste den Krankenstand anmelden. Während seines laufenden Krankenstandes wurde ihm im vergangenen Juni durch den Arbeitgeber per WhatsApp mitgeteilt, dass er abgemeldet und nicht mehr weiterbeschäftigt wird. Nach 32 Jahren im Einsatz für sein Unternehmen wurde ihm schlussendlich mündlich mitgeteilt, dass er – aufgrund seines Unfalls – krank sei und deshalb nicht gebraucht werde.

    Der Dienstgeber hielt keine Kündigungsfrist ein und verweigerte auch die Auszahlung der Abfertigung alt. Daraufhin wandte sich der Kärntner an die Experten der Arbeiterkammer Kärnten. Nach erfolgter Intervention auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung alt wurde für den Dienstnehmer die Abfertigung alt in der Höhe von rund 75.500 Euro brutto außergerichtlich erstritten. 

  • Fall 2: Arbeitsunfall durch nicht eingehaltene Schutzbestimmungen
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    in Dienstnehmer erlitt bei einem Arbeitsunfall schwere Verletzungen: ein zwei Tonnen schwerer Betonring, der nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, fiel von einem Bagger auf den Arbeitnehmer. Nach der Versorgung der Verletzungen und der Amputation eines Oberarms sowie der Einschränkung der Beweglichkeit des anderen Arms war der Dienstnehmer arbeitsunfähig. Der Dienstnehmer wandte sich an die Experten der AK, die sogleich reagierten und eine Außerachtlassung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen feststellten. Die AUVA bestritt dies. Daraufhin wurde der Gerichtsweg beschritten.  In zweiter Instanz wurde das Verfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Ihm wurde eine Integritätsabgeltung von rund 163.000 Euro zugesprochen

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