29.2.2024

AK-Rechtsschutz veröffentlicht Bilanz für 2023: 65,9 Mio. Euro für Arbeitnehmer erfolgreich erkämpft

Die Rechtsschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten können auf beeindruckende Erfolge im Dienst der Arbeitnehmer seit dem Jahr 1992 zurückblicken. Die Vorjahresbilanz zeigt, dass die Arbeiterkammer Kärnten insgesamt 125.550 Beratungen durchgeführt hat, davon 8.690 schriftlich, 13.596 persönlich und 103.264 telefonisch.

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Infos & Tipps zum Nachlesen

Im Bereich Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen konnten die Experten der AK Kärnten im Jahr 2023 insgesamt 65,9 Millionen Euro für heimische Arbeitnehmer erkämpfen. Dies erhöht die Gesamtsumme seit 1992 auf beeindruckende 607,9 Millionen Euro. Von den gesamt 125.550 Beratungen im vergangenen Jahr wurde rund 12.000-mal Rat und Hilfe im Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ gesucht, das neben den Themen Mutterschutz und Karenz auch über sämtliche Förderungen und Familienleistungen informiert.

Erfolgreiche Interventionen und Klagen

Die Arbeits- und Sozialrechtsexperten der AK Kärnten unterstützen und vertreten Arbeitnehmer bereits seit über 31 Jahren in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Im vergangenen Jahr wurden 2.344 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 479 Klagen und 1.865 Interventionen. Insgesamt wurden 2.058 Arbeitsrechtsakte positiv erledigt, wobei 479 Klagen einen Gesamtbetrag von 3,2 Millionen Euro und 1.579 Interventionen einen Betrag von 2,9 Millionen Euro für die Arbeitnehmer einbrachten. Insgesamt wurden im Bereich Arbeitsrecht 6,1 Millionen Euro erkämpft. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten hat Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenzen – ein unverzichtbarer Service der Arbeiterkammer“, betont AK-Präsident Günther Goach.

Top-Themen in Beratung

Die Spitzenreiter bei den Beratungsthemen blieben die gleichen: „Wie bereits im Vorjahr geht es um Entgeltabrechnungen, falsche Einstufungen, Auflösungen von Arbeitsverhältnissen und unbezahlte Überstunden. Mittels Intervention und nötigenfalls Klage können wir unseren Mitgliedern helfen“, sagt Max Turrini, Leiter des Arbeits- und Sozialrechts in der Arbeiterkammer Kärnten. Die Auflösungen im Krankenstand bleiben ein Dauerbrenner in der Beratung der AK-Experten. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während des Krankenstandes geschützt, deshalb fordere ich erneut ein Kündigungsverbot im Krankenstand“, so Goach.

Sozialrecht

Im Sozialrecht wurden im vergangenen Jahr 1.225 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 538 im Bereich von Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen und Feststellung von Schwerarbeitszeiten. 55 Fälle betrafen Versehrtenrente, Ausgleichszulage und Sonstiges. 276-mal ging es um Rehageldansprüche und 356-mal um Pflegegeld.

Insgesamt wurden 1.418 Klagsfälle abgeschlossen, wobei 774 positiv und 644 negativ abgeschlossene Gerichtsakte zu verzeichnen waren. Die Sozialrechtsexperten erkämpften einen Gesamtbetrag von 54 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Sozialrecht. „Vermehrt werden Menschen auf den Arbeitsmarkt entsendet, da teilweise die Begutachtung von Anstalten nicht mehr mit entsprechender Qualität durchgeführt wird“, unterstreicht Goach und bekräftigt: „Entscheidungen müssen wieder dort getroffen werden, wo Härtefälle bekannt sind, also regional und nicht zentral an einer Stelle irgendwo in Österreich!“

Unterstützung für Insolvenzopfer

Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) hat im Jahr 2023 735 Fälle vertreten und dabei 5,8 Millionen Euro für die Betroffenen eingefordert. Insgesamt waren 295 Unternehmen von Insolvenzen betroffen. „Der IEF, der Insolvenzentgeltfonds, wird aus den Einnahmen der Lohnnebenkosten finanziert. Sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden, wer hilft dann Insolvenzopfern in Zukunft?“, fragt Goach und betont: „Damit nicht genug: Pension, Krankenstand oder Pflegurlaub stehen hinter Lohnnebenkosten. Die Senkung würde bedeuten, dass es weniger Sozialleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt!“

Die Arbeiterkammer Kärnten überbrückte überdies die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe, wobei im Jahr 2023 207 Anträge gestellt und ein Gesamtbetrag von 434.640 Euro als Überbrückungshilfe an die Arbeitnehmer ausbezahlt wurde.

„Die Arbeiterkammer wacht über Fairness am Arbeitsplatz und unterstützt Arbeitnehmer mit kostenloser Beratung und Vertretung vor Gericht“, so der AK-Präsident abschließend und hebt hervor: „Die Gesamtsumme der erkämpften Beträge von 1992 bis 2023 beläuft sich auf 607,9 Millionen Euro. Die AK Kärnten bietet eine entscheidende Unterstützung für Arbeitnehmer in Kärnten, die ihre Rechte im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht verteidigen möchten!“

Kontakt

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Arbeits- und Sozialrecht
Tel.: 050 477-1000
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at
E-Mail: sozialrecht@akktn.at

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