AK Logo

Arbeit und Behinderung

Rechte, Förderungen 
und Unterstützung

Junger Mann im Rollstuhl bei der Arbeit

Unterstützung für Jugendliche

Unterstützung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung bei Ausbildung und Beruf.

Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen.

Junge Frau mit dunklen, welligen Haaren steht vor einer Betonwand und lächelt in die Kamera.

Beschäftigungspflicht

Ab 25 Beschäftigten gilt die Beschäftigungspflicht – sonst kann eine Ausgleichstaxe fällig werden.

Junge Frau im Rollstuhl wird in ihrer Arbeit unterstützt

Förder­ungen

Ob Behindertenpass oder Begünstigtenstatus: Für Förderungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Junge Frau mit kurzen pinken Haaren sitzt mit Handy in der Hand im Rollstuhl vorm Computer, auf dem eine Seite mit Aktienkursen geöffnet ist. Sie lächelt in die Kamera.

Diskriminierung verboten!

Wenn Sie wegen einer Behinderung im Arbeitsleben benachteiligt werden, können Sie sich dagegen wehren.

Frau mit rotem Shirt und Jeans-Schürze steht vor einem Verkaufsregal und lächelt in die Kamera.

Begünstigtenstatus

Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den Begünstigtenstatus und damit verbundene Vorteile haben.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Sozialrecht
Tel. : 050 477-1003
E-Mail: sozialrecht@akktn.at
  • © 2026 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Datenschutz
  • Impressum