AK pochte auf Fluggastrecht: 3 Tage von London nach Wien brachten 500 Euro Entschädigung

„Höhere Gewalt“ in Form von schlechtem Wetter machte den Rückflug von London nach Wien für ein Kärntner Pärchen unmöglich. Es folgte eine Übernachtung in London sowie in Helsinki. Die Heimreise dauerte insgesamt drei Tage. Mit Hilfe des AK-Konsumentenschutzes wurde das Paar finanziell entschädigt.

Mit den Fluggastrechten ist es so eine Sache. Schlichtungsstellen, Zuständigkeiten und oder Sprachbarrieren müssen oft zuerst überwunden werden. Vielfach braucht es professionelle Hilfe – wie in diesem Fall, den Konsumentenschutz der AK Kärnten. Schlechtes Wetter verhinderte 2018 einem Kärntner Pärchen den Heimflug mit British Airways nach Wien. Die Nacht im Hotel wurde von der Fluglinie bezahlt, der geplante Rückflug am Tag darauf über Helsinki nach Wien ebenfalls. So weit, so gut. Doch dann verspätete sich der Flug nach Helsinki und der Umstieg von Helsinki in den Flieger nach Wien war nicht mehr möglich. Eine weitere Nacht im Ausland folgte. Am Tag drei erreichten die Kärntner Wien.  

„Es folgte reger Brief- und Mailverkehr des AK-Konsumentenschutzes, um die Fluggastrechte für die Kärntner durchzusetzen“, erklärt Konsumentenschützer Herwig Höfferer den Verlauf. Die Fluggesellschaft British Airways musste in diesem Fall nämlich nicht nur für Hotel und Flug aufkommen, sondern auch eine Ausgleichsleistung aus der Fluggastrechteverordnung (kilometerabhängig) zahlen.

„Wir haben British Airways kontaktiert, sie verweigerten eine Entschädigung. Die Österreichische Schlichtungsstelle entschied, dass es aufgrund höherer Gewalt keine Ausgleichszahlung für den abgesagten Flug von London nach Wien geben würde. Die Finnische Schlichtungsstelle verwies auf die in England ansässige. Nach neun Monaten, auch unter Einsatz von Dolmetschern, konnten wir für das Paar über die Schlichtungsstelle in England schlussendlich eine Ausgleichszahlung von British Airways - von 250 Euro pro Person -  für den zweiten Flug der Heimreise über Helsinki erzielen“, so Höfferer.  

Immer wieder kommt es vor, dass Fluglinien den zu Recht bestehenden Anspruch ablehnen. AK-Konsumentenschützer helfen: Telefon 050 477-2000.

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