Probezeitregelung umgangen: AK erstritt 1.200 Euro für Gekündigten

Ein Kärntner arbeitete 17 Tage als Chef de Rang, als die Kündigung erfolgte. Laut Chef noch in der Probezeit, denn die wurde im Dienstvertrag mit 30 Kalendertagen beziffert. Dies entspricht nicht den Kollektivvertragsbestimmungen, weshalb die AK intervenierte und eine Kündigungsentschädigung von 1.200 Euro brutto erreichte. AK-Präsident Günther Goach: „Auf Kosten der Arbeitnehmer darf nicht getrickst werden. Die AK verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“

Ein Kärntner war ab 6. Dezember 2018 als Chef de Rang in einem Hotel beschäftigt. Als aber am 22. Dezember das Dienstverhältnis durch „Lösung in der Probezeit“ beendet wurde, wandte sich der Mann an die AK-Bezirksstelle in Feldkirchen und bat um Prüfung.

„Im Fall des Mannes kommt der Kollektivvertrag des Gastgewerbes zur Wirkung. Das unbefristete Arbeitsverhältnis kann in den ersten 14 Tagen, die als Probezeit gelten, ohne vorherige Kündigung gelöst werden – danach nur nach vorheriger 14-tägiger Kündigung“, erklärt Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter in Feldkirchen die  Gesetzeslage. „Im Dienstvertrag wurde die Probezeit mit 30 Kalendertagen angegeben. Das ist rechtswidrig, es lag bereits ein unbefristetes Dienstverhältnis vor“, so der Rechtsexperte. Die AK intervenierte und forderte eine Kündigungsentschädigung. Mit Erfolg: Der Dienstgeber stellt eine neue Abrechnung und zahlte 1.201,28 Euro brutto nach.

„Ohne Kollektivvertrag würden viele Menschen finanziell durch die Finger schauen. Die AK prüft im Bedarfsfall die Einhaltung dieser Verträge und verhilft Beschäftigten zu ihrem Recht“, betont Goach. Bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden! Telefon 050 477-1000

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