17.1.2018

Beschäftigungsverhältnis ungerechtfertigt aufgelöst: AK verhalf Paketzusteller zu 7.300 Euro!

Erst als die Rechnungen ins Haus standen und der Lohn noch nicht überwiesen wurde, wandte sich ein Kärntner Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer. Bei der AK-Beratung kamen weitere Unregelmäßigkeiten zum Vorschein: Geleistete Überstunden und nicht verbrauchte Urlaubstage wurden nicht bezahlt. AK-Präsident Goach: „Erbrachte Leistungen von Arbeitnehmern müssen auch entsprechend entlohnt werden“.

Ein Kärntner Arbeitnehmer war bis zu seiner Kündigung seitens des Arbeitgebers ein Jahr als Paketzusteller beschäftigt. Erst als sein ausstehender Lohn nicht ausbezahlt wurde, wandte er sich an die Beratungsstelle der AK in Spittal an der Drau. „Es stellte sich heraus, dass die kollektivvertragliche Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten wurde“, sagte der AK-Bezirksstellenleiter von Spittal an der Drau, Andreas Gaggl. 

Der Arbeitnehmer leistete durchschnittlich 70 Überstunden im Monat und hat während des gesamten Beschäftigungszeitraumes nur zwei Urlaubstage beansprucht. Nach Einschreiten der AK wurden Kündigungsentschädigung, Differenzbeträge der Überstunden und die Urlaubsersatzleistungen geltend gemacht. „Aus einem offenen Monatslohn konnte für den Arbeitnehmer ein ihm zustehender Betrag von 7.300 Euro zurückgeholt werden“, so Gaggl.

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