Kosmetikerin musste jahrelang unentgeltlich mehr arbeiten – AK erreichte Nachzahlung vor Gericht
Bezahlte Überstunden und vereinbarte Mittagspausen, beides musste sich eine gelernte Kosmetikerin abschminken. Ihr Dienstgeber wollte die erbrachten Arbeitsleistungen nicht bezahlen und verkürzte die Mittagspausen. Nun entschied das Gericht: Die Lavanttalerin erhielt rund 1.150 Euro brutto an Nachzahlung für die letzten sechs Monate des Dienstverhältnisses. AK-Goach: „Wer arbeitet muss dafür entlohnt werden! Wir verhelfen arbeitenden Menschen kostenlos zu ihrem Recht.“
Eine Frau aus dem Bezirk Wolfsberg hatte ihre Lehre als Kosmetikerin im Unternehmen absolviert und arbeitete fast vier Jahre im gleichen Kosmetikstudio: Obwohl ihr vom Dienstgeber angeordnet wurde täglich länger als vertraglich vereinbart unentgeltlich zu arbeiten. Selbst die vereinbarte einstündige Mittagspause musste stets nach 45 Minuten beendet werden.
Knapp vier Jahre lang konnte die junge Frau keine Verbesserung für sich erreichen. Nach Beendigung des Dienstverhältnisses wandte sie sich an die AK in Wolfsberg. Jürgen Jöbstl, AK-Bezirksstellenleiter: „Trotz mehrmaliger Interventionen beim Arbeitgeber und dessen rechtlicher Vertretung, kam man der Aufforderung zur Abgeltung der Überstunden nicht nach und verweigerte beharrlich die Bezahlung. Auch ein Angebot zu einem Schlichtungsgespräch wurde abgelehnt. Es blieb nur noch der Gang zum Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt.“ Aufgrund der kollektivvertraglichen Verfallsregelungen konnten nur die fast 100 geleisteten Überstunden vom letzten halben Beschäftigungsjahr herangezogen werden. Das Gericht sprach der jungen Frau rund 1.150 Euro brutto an Nachzahlung zu.
Der Arbeiterkollektivvertrag für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure enthält unüblicherweise keinen Mindestlohn. Dieser ist Vereinbarungssache. Und auch die kollektivvertragliche Verfallsfrist für Überstunden beträgt laut dem Kollektivvertrag nach Beendigung des Dienstverhältnisses nur sechs Monate. „Die junge Frau musste jahrelang gratis Arbeitsleistung erbringen. So etwas darf einfach nicht passieren, dass ist Ausbeuterei! Die AK verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Bei Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden! Telefon 050 477-1000
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