2.1.2018

Bezahlte Tickets abgewiesen - Flug gestrichen!

Mit bezahlten Online-Tickets für einen Flug nach Peking warteten heuer zwei Kärntnerinnen beim Check-In am Flughafen Wien. Vergeblich. Das Flugunternehmen KLM untersagte den Frauen den Einstieg. Begründung: Das Ticket sei ungültig. Nach monatelangen Interventionen und mit Hilfe der AK, erhielten die Frauen fast 2.800 Euro für die Tickets, Umbuchungen und Unannehmlichkeiten zurück. 

Einen Urlaub mit bitterem Beigeschmack verbrachten heuer zwei Frauen in Peking. Eine Konsumentin buchte online zwei Tickets mittels Kreditkarte. Beim Check-In in Wien wurde den Frauen seitens KLM erklärt, die Buchung sei ungültig, der Flug für beide gestrichen. Man hätte die Tickets storniert, da es sich um einen Kreditkartenbetrug handle aber die Kosten von 1.004,12 Euro bereits rücküberwiesen. Das Geld war jedoch nicht am Konto. 

Noch vor Ort buchten die Frauen für den kommenden Tag einen neuen Flug nach Peking, diesmal bei einer anderen Fluglinie. Die Flüge waren mit gesamt 1.376 Euro jedoch wesentlich teurer. Nach dem Urlaubsantritt betraute eine der beiden Konsumentinnen die AK Kärnten mit dem Fall. Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer: „Wir haben bei KLM neben dem Recht auf Rückerstattung des Flugpreises auch den Anspruch auf Auszahlung einer Ausgleichsleistung für die Nichtbeförderung geltend gemacht. Pro Person 1.200 Euro.“ Den eigentlichen Flugpreis sowie die Differenz des neu gebuchten Fluges zum ursprünglichen Flugpreis (371,88 Euro gesamt) forderte die AK ebenfalls als Schadensersatz. KLM war jedoch nicht bereit, für die Kosten aufzukommen. Man bot lediglich 200 Euro als Reisegutschein an. Daraufhin leitete die AK ein Schlichtungsverfahren ein. 

Schlussendlich konnten über das Kreditkartenunternehmen die Kosten für den nicht stattgefundenen Basisflug bei KLM zurückgeholt werden. Nach weiterer AK-Intervention erhielten die Konsumentinnen von KLM jeweils 600 Euro für die entstanden Unannehmlichkeiten. „Auch die Differenz des neu gebuchten Fluges in Höhe von 185,94 Euro pro Person wurde von der Fluglinie schlussendlich erstattet“, ergänzte Höfferer. Insgesamt erhielten die Frauen mit Hilfe des AK-Konsumentenschutzes 2.771,88 Euro zurück.

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