E-Book-Reader erst nach Einschreiten des AK-Konsumentenschutzes ersetzt

Unternehmen entschuldigte sich bei Konsumentin für Software-Problem ihres E-Book-Readers erst nach Einschreiten des Konsumentenschutzes. Kaufbetrag wurde erstattet.

Eine Kärntner Konsumentin konnte zwei Monate nach dem Kauf ihres E-Book-Readers keine neuen heruntergeladenen Bücher mehr öffnen. Die Fehlermeldung des Gerätes beschrieb nur, dass die Aktion nicht durchgeführt werden konnte, da der Titel defekt sei.

Daraufhin kontaktierte die Kärntnerin den Kundenservice des defekten E-Book-Readerherstellers und erklärte die Situation. Der Servicemitarbeiter meinte, dass der Fehler nicht auf Seiten des Unternehmens, sondern auf der neu verwendeten Bibliotheks-Software zum Herunterladen der Bücher liege. Die Konsumentin wollte den Sachverhalt klären und wandte sich an den Konsumentenschutz der AK Kärnten: „Wir fragten bei der Bibliothek nach und uns wurde bestätigt, dass die verwendete Software noch auf der alten Version lief. Darum konnte die Aussage des Servicemitarbeiters nicht stimmen“, erklärte Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer.

Nach Intervention des Konsumentenschutzes reagierte das Unternehmen und stellte klar, dass der Software-Fehler bereits bekannt war und ein Missverständnis in der Service-Kommunikation vorlag. Der Konsumentin wurde der Betrag des gekauften E-Book-Readers erstattet.

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