15.2.2023

AK-Konsumentenschutz: Kärntnerin klagte mit Hilfe der Arbeiterkammer Möbelhaus

AK/9 – Möbelhaus zahlte junger Kärntnerin zustehenden Differenzbetrag nach Umtausch von Teppichen in Höhe von 220 Euro nicht zurück. AK-Konsumentenschutz klagte und bekam Recht: „Ohne das Eingreifen der AK-Konsumentenschutzexperten würde die Konsumentin – trotz Einforderung ihres Rechts – durch die Finger schauen“, so AK-Präsident Günther Goach.

 Eine Kärntnerin kaufte zwei Teppiche bei einem schwedischen Möbelhaus im Wert von 598 Euro. Nachdem die Teppiche sich kurz nach der Verwendung langsam auflösten – also qualitative Mängel aufwiesen – wollte die Frau die Teppiche zurückgeben. Da die Gewährleistung noch galt, wandte sich die Frau an den Service des Möbelhauses. Die Kärntnerin nahm im Tausch zwei Teppiche einer anderen Marke, die lediglich 378 Euro kosteten und wollte sich den Differenzbetrag von 220 Euro rückerstatten lassen. „Die verunsicherte Konsumentin wurde harsch von der Möbelhausmitarbeiterin aufgefordert, die Teppiche zu nehmen, oder sie bekommt gar nichts“, erklärte Claudia Prettner, AK-Konsumentenschützerin und führte aus: „Die junge Frau wandte sich an die Arbeiterkammer, denn es handelte sich eindeutig um einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung.“

Die Arbeiterkammer intervenierte und klagte mit Erfolg. „Wenn die Ware mangelhaft ist, kann der Verbraucher entweder die Herstellung des mangelfreien Zustands verlangen, den Preis mindern oder den Vertrag auflösen laut Verbrauchergewährleistungsgesetz.“

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