Nach Einschreiten der AK korrigierte Versicherung Berechnungsfehler: 1.230 Euro mehr für Konsumentin
Genaue Aufzeichnungen von Prämienzahlungen für Lebensversicherung und ein Eingreifen der Konsumentenschutzexperten brachten korrekten Rückkaufswert für Konsumentin. AK-Präsident Günther Goach: „Die AK mit all ihren Leistungen kämpft für Konsumentinnen und Konsumenten, damit sie schnell und unbürokratisch zu ihrem Recht kommen“.
Eine Kärntnerin erkundigte sich Ende des vergangenen Jahres über den vorzeitigen Auszahlungswert ihrer seit 20 Jahren laufenden Lebensversicherung. Die von der Versicherung errechnete Summe ergab eine Differenz von mehr als 27 Prozent. Die Konsumentin notierte ihre von Beginn an bezahlten Prämienbeträge und wunderte sich über die hohe Differenz. Die Frau wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.
Die Konsumentenschutzexperten intervenierten mit einem Schreiben bei der Versicherung und ersuchten um Aufklärung der Differenz zwischen der einbezahlten Prämie und dem Auszahlungswert.
Die Antwort der Versicherung folgte prompt und der neu berechnete Rückkaufswert ergab 1.230 Euro mehr für die Konsumentin. „Die Berechnung wurde überprüft und eine Korrektur vorgenommen. Ein EDV-Fehler bei der Vertragsverarbeitung wurde als Grund angegeben, warum es zu solch einer Auszahlungsdifferenz kam“, bemerkte Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschutzexperte.
Bei Fragen: Konsumentenschutz 050 477-2000