29.11.2017

Nach 42 Jahren gekündigt: AK forderte 32.000 Euro Abfertigung ein und überwacht Auszahlung

Von 1975 bis 2017 war ein Arbeiter in einem Mittelkärntner Betrieb beschäftigt. Im Frühjahr wurde er nach 42 Jahren gekündigt. Nachdem er nie laufende Lohn- sowie auch keine Endabrechnung erhalten hatte und die Beendigungsansprüche seitens seiner Ex-Firma ausblieben, wandte sich der Facharbeiter an die AK. Diese errechnete, dass sich die gesetzliche Abfertigung auf rund 32.000 Euro beläuft, konnte einen Teil der Auszahlung erreichen und überwacht die ausstehenden Anspruchsüberweisungen.

Als ein Arbeiter heuer im Mai bei der AK vorsprach, hatte er seine Kündigung bereits seit Februar „in der Tasche“, aber dennoch nichts mehr von der Firma gehört. Da er während des Dienstverhältnisses nie eine Lohnabrechnung erhalten hatte und ihn der Arbeitgeber nicht über die Höhe der gesetzlichen Abfertigung aufgeklärt hatte, wandte er sich an die AK, um sich über seine gesetzlichen Beendigungsansprüche zu informieren. 

Die AK intervenierte erfolgreich. Bereits im Juni erhielt der Mann einen Teil der gesetzlichen Abfertigung in der Höhe von drei Monatsentgelten, weil der Ex-Chef von seinem Recht Gebrauch machte, die gesetzliche Abfertigung in der Höhe von weiteren neun Bruttomonatsentgelten in monatlichen Teilbeträgen abzubezahlen. Gesamt rund 32.000 Euro.

AK-Rechtsexpertin Michaela Eigner-Pichler: „Eine Aufstellung über die Höhe seiner Beendigungs- und insbesondere Abfertigungsansprüche hat der Arbeiter erst nach nochmaliger AK-Intervention im August erhalten. Wir überwachen nun die Rechtzeitigkeit der restlichen Überweisungen, da noch fünf Bruttomonatsgehälter ausstehen.“

AK-Präsident Günther Goach: „Es zeigt sich, dass die Arbeiterkammer oft auch als kontrollierende Stelle für die Rechte der Arbeitnehmer gebraucht wird. Zu kompliziert und umfangreich stellt sich vielfach die Abwicklung von ausstehenden Ansprüchen dar. Uns ist es wichtig, dass die Menschen wissen, dass die AK ihnen dabei hilft!“

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