19.2.2018

Ausdauer zahlt sich aus: AK Kärnten erkämpft nach fünf Jahren 15.000 Euro für Konsumenten

Bauträger musste nach OGH-Urteil einer rechtswidrigen Klausel, Geld an Konsumenten zurückzahlen – erst nach Androhung einer weiteren Klage durch die Arbeiterkammer Kärnten wurden Kosten überwiesen. „Großteil der Betroffenen hat sich noch nicht bei uns gemeldet“, sagte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer.

Seit fünf Jahren arbeiteten die AK-Konsumentenschützer hartnäckig an einem Fall, der jetzt vier Betroffenen 15.000 Euro brachte. Zum Fall: Die Konsumenten unterschrieben 2012 bei einem Kärntner Bauträger Verträge, die eine sog. Baukostenindexklausel enthielten. „Die Baukostenindexklausel besagte, dass der Käufer Kosten – wie öffentliche Gebühren, Steuern und nach Vertragsabschluss in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften – zu tragen habe, die den Aufwand des Verkäufers nachweislich erhöhen würden“, erklärte AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer. Die Klausel bezahlten die Konsumenten – abhängig von der Wohnungsfläche – mit 2.400 bis 4.800 Euro.

„2015 wurde diese Klausel nach einer Klage der Bundesarbeitskammer beim Obersten Gerichtshof (OGH) für rechtswidrig erklärt, da sie für Konsumenten gröblich benachteiligend ist“, so Höfferer. Nach dem Urteil des OGH folgte die Androhung einer weiteren Klage und eine Rückforderung der Kosten durch die AK Kärnten beim Kärntner Bauträger. Dieser lenkte nun ein und überwies die Kosten von insgesamt 15.000 Euro an die vier Wohnungseigentümer.

Noch mehr betroffen

„Wir haben die Konsumenten in den letzten fünf Jahren ständig am Laufenden gehalten und regelmäßig mit den neuesten Informationen versorgt“, sagte Höfferer und meinte: „Wir erwarten in nächster Zeit noch mehr Anfragen, da dieses Thema auch andere Wohnungseigentümer betrifft“.

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