4.1.2018

AK-Kontrolle ergab: 2.200 Euro an Nachzahlungen für Urlaub und Krankenentgelt

Nachdem ein Einrichtungsberater im Krankenstand gekündigt wurde, wandte er sich an die AK, um seine Endabrechnung überprüfen zu lassen. Zu seinem Vorteil, denn: Urlaub und Krankenentgelt waren falsch ausgewiesen. Die AK-Rechtsexperten holten für den Mann 2.200 Euro zurück.

15 Monate war ein Oberkärntner als Einrichtungsberater in einem Villacher Betrieb tätig. 1.800 Euro brutto zuzüglich Provision umfasste das Gehalt. Heuer wurde das Dienstverhältnis schließlich seitens des Chefs gekündigt – und zwar, während sich der Mann im Krankenstand befand. Daraufhin ließ der Mann seine Gehaltsabrechnungen bei der AK überprüfen. Es stellt sich heraus, dass der ehemalige Dienstgeber die noch offenen Urlaubstage weder abgerechnet, noch zur Auszahlung gebracht hatte. Auch war die Abrechnung bei der Entgeltfortzahlung nicht korrekt. 

„Der Mann bezog regelmäßig Provisionszahlungen. Beim Krankenentgelt hat ein Arbeitnehmer grundsätzliche jenes Entgelt zu erhalten, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Es ist daher der Durchschnitt der Provisionen vor dem Krankheitsfall heranzuziehen“, definiert Andreas Gaggl, Leiter der AK-Bezirksstelle in Spittal die Rechtslage. Genau das wurde jedoch vom Dienstgeber nicht berücksichtigt, worauf die AK intervenierte. Mit Erfolg! Für den nicht ausbezahlten Urlaub wurden 900 Euro netto ausbezahlt und die korrekte Berechnung des Krankenentgelts brachte zusätzlich 1.300 netto. 

Kostenlose AK-Rechtshilfe

„Der Arbeitnehmer kam mit Hilfe der AK zu seinem Recht!“, betont AK-Präsident Günther Goach und weist darauf hin, dass die Rechtshilfe der AK kostenlos sei und jedem Hilfesuchenden in allen Kärntner Bezirksstellen der AK rasch geholfen wird. In Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden! 

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