Nach AK-Intervention wurden 1.486 Euro von Arbeitskräfteüberlasser zurückgeholt

Arbeitskräfteüberlasser zog ungerechtfertigt Unterbringungskosten vom Lohn ab. AK Feldkirchen intervenierte mit Erfolg. 

Ein Feldkirchner Dienstnehmer, der im Zeitraum von August bis Mitte Dezember 2017 bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war, staunte nicht schlecht, als ihm 1.486 Euro im Abrechnungszeitraum Oktober bis Dezember 2017 vom Lohn abgezogen wurden. Die Begründung des Arbeitskräfteüberlassers lautete: Abzug der Unterbringungskosten.

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

„Auf Kosten der Beschäftigten darf nicht getrickst werden. Die Arbeiterkammer verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“

AK-Präsident Günther Goach

Der Arbeitnehmer wandte sich an die Experten der Arbeiterkammer Feldkirchen, die in dem Fall sofort intervenierten und das Geld zurückholten. „Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser hat der Dienstnehmer Anspruch auf ein Nächtigungsgeld in Höhe von 15 Euro, wenn die Beschäftigung außerhalb des dauerhaften Betriebes stattfindet und vom Arbeitgeber keine angemessene Unterkunft bereitgestellt wird“, erklärte Heimo Rinösl, AK-Bezirksstellenleiter in Feldkirchen, und ergänzte: „Sollte der Arbeitnehmer um diesen Betrag kein angemessenes Quartier finden, müssen die Nächtigungskosten vom Arbeitskräfteüberlasser übernommen werden, was leider erst nach AK-Intervention passiert ist“.

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht
Tel.: 050 477-1000
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at
E-Mail: sozialrecht@akktn.at

Das könnte Sie auch interessieren

Als Pendler bekommt man unter Umständen Pendlerpauschale.

Dienstreise

Mittagessen, Kilometergeld und Co: Verrechnen Sie die Kosten einer Dienstreise! Welche Regelungen dabei gelten und was Sie vorher abklären sollten.

Arbeiter liest einen Brief

Lohnabrechnung

Eine monatliche Lohnabrechnung steht Ihnen zu. Was muss drinstehen? Und wann fällt der Jahreslohnzettel an?

So viel Lohn steht mir zu

Wie ist der Mindestlohn geregelt? Welcher Kollektivvertrag gilt für mich? Bekomme ich eine jährliche Gehaltserhöhung und Sonderzahlungen?

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum