Dienstreise
Mittagessen, Kilometergeld und Co: Verrechnen Sie die Kosten einer Dienstreise! Welche Regelungen dabei gelten und was Sie vorher abklären sollten.
Arbeitskräfteüberlasser zog ungerechtfertigt Unterbringungskosten vom Lohn ab. AK Feldkirchen intervenierte mit Erfolg.
Ein Feldkirchner Dienstnehmer, der im Zeitraum von August bis Mitte Dezember 2017 bei einem Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war, staunte nicht schlecht, als ihm 1.486 Euro im Abrechnungszeitraum Oktober bis Dezember 2017 vom Lohn abgezogen wurden. Die Begründung des Arbeitskräfteüberlassers lautete: Abzug der Unterbringungskosten.
„Auf Kosten der Beschäftigten darf nicht getrickst werden. Die Arbeiterkammer verhilft ihren Mitgliedern kostenlos zu ihrem Recht!“
AK-Präsident Günther Goach
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