Überstunden und Urlaub nach Kündigung nicht ausbezahlt: AK verhalf zu 6.500 Euro!
Vier Jahre lang arbeitete eine Oberkärntnerin als Altenfachbetreuerin und Pflegehelferin in einem Pflegeheim, bevor sie gekündigt wurde. Die Prüfung ihrer Endabrechnung durch die AK brachte Erstaunliches zu Tage. 250 offene Überstunden und 62 offene Urlaubstage wurden der Frau nicht ausbezahlt. Mit Hilfe der AK konnte eine Nachzahlung von 6.500 Euro erreicht werden.
Rechnet man den Betrag um, so hätte eine Bedienstete aus Oberkärnten mehrere Monatsgehälter als Altenfachbetreuerin und Pflegehelferin verloren, hätte sie ihre Endabrechnung – ohne Widerspruch und Kontrolle – angenommen!
Von Jänner 2012 bis Dezember 2015 arbeitete die Frau in einem Pflegeheim. Das Dienstverhältnis wurde durch eine Dienstgeberkündigung aufgelöst. Nach Erhalt der Endabrechnung wandte sich die Arbeitnehmerin an die AK, mit dem Ersuchen, die Gehaltsabrechnungen zu überprüfen. Obwohl sie regelmäßig Überstunden geleistet hatte, wurden diese nicht abgerechnet und ausbezahlt. Insgesamt handelte es sich um mehr als 250 offene Überstunden. Weiters hat der Dienstgeber auch 62 offene Urlaubstage nicht abgerechnet. „Erst durch die Intervention der AK wurde die Endabrechnung korrigiert und der Frau sowohl die gebührenden Überstunden als auch die Urlaubsersatzleistung ausgezahlt. Insgesamt erhielt sie eine Nachzahlung in Höhe von rund 6.500 Euro“, rechnet der Spittaler AK-Bezirksstellenleiter Andreas Gaggl vor.
AK-Präsident Günther Goach: „Tagtäglich sind wir mit ähnlich gelagerten Fällen konfrontiert. Dieser besonders dreiste Fall zeigt, wie wichtig eine kompetente Anlaufstelle für die Beschäftigen in Kärnten ist!“
In allen Fragen zum Arbeits- und Sozialrecht sowie im Insolvenzfall können sich Arbeitnehmer an die AK Kärnten wenden.
Links
Kontakt
Kontakt
Arbeits- und SozialrechtTel.: 050 477-1000
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at
E-Mail: sozialrecht@akktn.at