Steuerausgleich für 2019 nicht vergessen! AK-Expert:innen unterstützen telefonisch

Für all jene, die die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019 noch nicht gemacht haben, gilt: Sie haben nur noch bis 31. Dezember Zeit dafür. „Der Steuerausgleich kann rückwirkend für fünf Jahre erledigt werden. Schenken Sie dem Fiskus kein Geld!“, erinnert AK-Präsident Günther Goach an die Frist und lädt Arbeitnehmer:innen ein, sich bei Fragen an die AK-Steuerexpert:innen zu wenden.

Weil jeder Euro zählt! Noch bis Dienstag, dem 31. Dezember 2024, bleibt Zeit, um den Steuerausgleich für das Jahr 2019 mittels Formulars oder online zu erledigen. AK-Präsident Goach mahnt: „Trotz der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung bleiben immer noch Millionen liegen, weil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Steuerausgleich verzichten. Über diesen kann man jedoch bestimmte Aufwendungen mit bereits bezahlter Lohnsteuer gegenverrechnen.“

Insbesondere Alleinverdiener:innen und Alleinerzieher:innen, Eltern mit Kindern mit Bezug von Familienbeihilfe, Lehrlinge, Pendler:innen sowie Beschäftigte, die während des Jahres die/den Dienstgeber:in gewechselt haben, nicht ganzjährig beschäftigt waren oder zwischen Voll- und Teilzeit gewechselt haben, profitieren vom Steuerausgleich. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, sollten in jedem Fall den Lohnsteuerausgleich machen“, rät AK-Steuerexpertin Diana Jusic. Belege müssen nicht beigelegt werden, sind jedoch sieben Jahre lang aufzubewahren.

„Leider glauben immer noch viele, dass sich eine Arbeitnehmerveranlagung nicht aus-zahlt. Dabei ist eine Steuergutschrift fast immer drin“, appelliert Goach an die Beschäftigten, diese letzte Chance für das Jahr 2019 zu nutzen. 

Tipp

Wer Hilfe beim Lohnsteuerausgleich braucht, kann sich über die Steuerhotline an die AK-Expert:innen wenden: 050 477-3002

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E-Mail: steuer@akktn.at

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