AK fordert mehr Entlastung für Beschäftigte
AK-Präsident Goach: „Es besteht massiv Luft nach oben, wenn es um die Entlastung für Beschäftigte geht!“
Heuer jährt sich das Steuerservice der Arbeiterkammer Kärnten zum 35sten Mal! „Allein in den vergangenen fünf Jahren hat die AK über 140.000 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 47,5 Millionen Euro vom Fiskus zurückgeholt!“, rechnet AK-Präsident Goach vor. Exakt 12.774.269 Euro bekamen die Kärntner mit Hilfe der AK im Vorjahr über den Steuerausgleich zurück. Dieser Summe liegen 32.293 Beratungen zu Grunde.
32.293 Beratungen haben die AK-Steuerexperten 2023 durchgeführt. Die Kärntner erhielten 26.112 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs auf elektronischem Wege am Telefon, 4.438-mal wurden der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung durchgeführt und 1.743-mal wurden schriftliche Anfragen (E-Mail, Briefe, etc.) beantwortet. „In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je beansprucht und gebraucht. Wir hatten im Jahr 2023 um 1.730 Beratungen mehr als noch 2022“, weist Goach auf einen Anstieg von knapp sechs Prozent hin. „Einfach und unkompliziert haben wir den Großteil der Beratungen direkt am Telefon erledigt, und das zumeist innerhalb einer halben Stunde“, präzisiert Goach und präsentiert eine beeindruckende Bilanz: „In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 140.368 Beratungen durchgeführt und den Kärntnerinnen und Kärntnern damit 47.494.155 Euro an zu viel geleisteten Steuern zurückgeholt!“
Beispiel 1: Facharbeiter, verheiratet, drei Kinder, Gattin hat kein Einkommen – 2022 wurde die Arbeitnehmerveranlagung über die AK Kärnten eingereicht und der Kunde wunderte sich über die hohe Gutschrift. Bei der Kontrolle der Vorjahre stellte sich heraus, dass nur die antragslose Veranlagung durchgeführt wurde. Die AK hat eine Bescheidaufhebung beantragt und dabei den Alleinverdiener- den Familienbonus plus Absetzbetrag sowie den Mehrkindzuschlag geltend gemacht. Der Mann erhielt vom Fiskus 12.200 Euro zurück.
Beispiel 2: Eine junge teilzeitbeschäftigte Mutter von drei Kindern wandte sich an die AK. Die Frau war sich unsicher, ob sie aufgrund ihres geringen Verdienstes eine Steuergutschrift erzielen könne. Bedingt durch das niedrige Gehalt stand der Frau die Negativsteuer, der Familienbonus Plus für drei Kinder, der Mehrkindzuschlag sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. All diese Positionen brachten der Frau für die vergangenen 5 Jahre im Schnitt pro Jahr 2.200 Euro vom Fiskus zurück.
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