26.2.2025

Start der Steuerspartage der AK ab 3. März: Telefonische Beratung ab jetzt buchbar

Die AK Kärnten startet am 3. März mit den Steuerspartagen am Telefon und dehnt ihr kostenloses Steuerservice bis einschließlich 30. April auf Freitagnachmittag und Samstag aus. AK-Präsident Goach: „Gerade in Zeiten der Teuerung zahlt es sich doppelt aus, den Steuerausgleich zu machen.“ Exakt 11.668.686 Euro bekamen die Kärntner:innen mit Hilfe der AK im Jahr 2024 über den Steuerausgleich zurück. Dieser Summe liegen 34.120 Beratungen zugrunde.

„Holen Sie Ihr Geld zurück!“, lautet der alljährliche Appell der AK Kärnten. „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus, Homeoffice oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos“, sagt AK-Präsident Günther Goach und ruft zum Steuersparen auf.

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Beratung am Telefon

Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK, definiert das Service: „Entweder man holt sich telefonische Auskunft zu Steuerfragen oder man vereinbart einen Beratungstermin. Unsere Steuerexpertinnen und -experten rufen zurück, und während des Telefonats kann auf Wunsch auch über FinanzOnline der Steuerausgleich erledigt werden. Man braucht weder Computer noch Internet, nur den FinanzOnline-Code bzw. die ID-Austria.“

Kärntenweite telefonische Beratung: 050 477-3002: MO bis DO, 13 bis 16.30 Uhr, und FR, 7:30 bis 12 Uhr

Steuersparen schnell und einfach am Telefon

Bis einschließlich 30. April: auch Freitagnachmittag und Samstag! Terminvereinbarung online oder am Telefon für Ihre Region: 

Terminvereinbarung (MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr)
AK Klagenfurt050 477
AK Villach 050 477-5115
AK Feldkirchen050 477-5615
AK St. Veit/Glan050 477-5415
AK Spittal/Drau050 477-5315
AK Hermagor050 477-5132
AK Wolfsberg050 477-5215
AK Völkermarkt050 477-5515

Unterlagen bereithalten

„Wer beim telefonischen Beratungstermin den Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, benötigt seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für
FinanzOnline oder die ID-Austria. Pendler sollten außerdem die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, braucht zudem Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen“, fasst Sapetschnig zusammen.

Wichtige Abschreibposten

Ab 2024 werden verschiedene Sozialleistungen jährlich an die Teuerung angepasst: Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2024 von 520 Euro auf 572 Euro für ein Kind und von 704 Euro auf 774 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2024 von 254,40 Euro auf 279,60 Euro jährlich erhöht. Wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2024 bis zu 1.215 Euro rückvergütet. Für Pendler sind sogar bis zu 1.331 Euro möglich.

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Kontakt

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Steuerrecht
Tel. : 050 477-3000
E-Mail: steuer@akktn.at

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