1.6.2016

Keine Abschaffung von Bargeld

Resolution ÖAAB

Wenn das Bargeld weg ist, ist jeder Bürger der Bankenlobby ausgeliefert, es können jegliche Sondertarife einfach über Kontoauszugsinfo angehoben werden. Da das Kündigen des Girokontos eigentlich kaum mehr möglich ist (nur mehr das Wechseln zu einem anderen Bankinstitut), aber ohne Konto keine Bezahlung erfolgen könnte, gäbe es somit auch keinen Zugriff auf das persönliche Vermögen oder Gehalt. In Zukunft würde es heißen: bezahlt werden darf nur noch mit Bankomatkarte, Kreditkarte oder mit sogenannten „Wallets“, wie sie bereits von IT-Unternehmen um teures Geld angeboten werden (E-Cash). Hier sollten wir eingreifen, um den Lobbyisten den Handlungsspielraum im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten einzuschränken. Durch das ausschließlich elektronische Bezahlen, auch von Klein- und Kleinstbeträgen – wie etwa in der Trafik, beim Bäcker, im Caféhaus etc. wird der Konsument/die Konsumentin zum „gläsernen Mensch“ und in seiner/ihrer Entscheidungsfreiheit komplett eingeschränkt. In diesem Zusammenhang muss auch die Frage der Datensicherheit gestellt werden (was passiert mit den elektronisch hinterlassenen Daten? Besteht die Gefahr des Missbrauchs? Kann man sich gegen unerwünschte Werbezusendungen wehren? Werden die Daten an Dritte ohne Einverständnis weitergegeben?)!Es muss daher sowohl die Anonymität beim Bezahlen (durch Barzahlung), als auch die Wahlfreiheit zwischen Barzahlung/elektronischer Zahlung unbedingt erhalten bleiben – dies wäre durch die Abschaffung von Bargeld nicht mehr möglich.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher den Gesetzgeber auf, dass Bargeld nicht schrittweise gänzlich abgeschafft wird.

Einstimmige Annahme

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