1.6.2016

Anreize für eine Erwerbstätigkeit über das Regelpensionsalter hinaus

Antrag ÖAAB

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass sich die Erwerbstätigkeit im Alter positiv auf die psychische und physische Gesundheit bis ins hohe Alter hinein auswirkt. Beitragszahlungen und ein Pensionsaufschub über das Regelpensionsalter hinaus wirken sich äußerst positiv auf die Gebarung der Sozialversicherung aus.

Ebenfalls besteht auch der Grund zur Annahme, dass dieser Personenkreis wesentlich länger gesund ist, eine bessere Lebensqualität hat und dadurch die Krankenversicherung entlastet. Leider gibt es derzeit im geltenden Pensionsrecht zu wenig positive Anreize zur Weiterarbeit über das Regelpensionsalter hinaus. Vielmehr ist es rentabler in Pension zu gehen und nicht den Pensionsbeginn aufzuschieben.

Somit sollte für Versicherte, die den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus aufschieben, die Beitragsleistung reduziert werden. Beim Pensionsantritt ist dann zur Pension eine Bonifikation zu gewähren. Diese Maßnahmen sollen den effektiven Pensionsverlust, der durch Aufschub des Pensionsbeginns über das Regelpensionsalter hinaus entsteht, egalisieren und einen Anreiz zur Erwerbstätigkeit im Alter bieten.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, die Benachteiligung der Erwerbstätigkeit im Alter zu beenden.

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