20.7.2016

Jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc

Antrag Grüne/UG

Im Jahr 2000 hat die damalige blau-schwarze Regierung eine Regelung abgeschafft, mit der das Arbeitslosengeld valorisiert wurde. Da seither die Höhe eines einmal festgesetzten Arbeitslosengeldes auch dann nicht steigt, wenn ein Mensch über längere Zeit arbeitslos ist, verlieren diese Menschen zunehmend an Fähigkeit, ein Leben in Würde zu führen.

Die Zahl der Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nimmt seit Beginn der Krise im Jahr 2008 stark zu. Diesen Menschen bricht die Existenzgrundlage weg. Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft auf diese Entwicklung. Die Forderung nach einer Valorisierung wird daher auch von den Betroffenen selbst erhoben: So betreibt etwa die Initiative „Aktive Arbeitslose“ derzeit eine Petition zur Valorisierung des Arbeitslosengeldes.

Mehr als 50% aller arbeitslosen Menschen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. 35% sind jedenfalls armutsgefährdet, da sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Diese Zahlen erhöhen sich, je länger die Arbeitslosigkeit andauert: 42% aller ganzjährig arbeitslosen Menschen sind armutsgefährdet, 67% sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. [Siehe dazu:Statistik Austria:EU-SILC (European CommunityStatisticson Incomeand LivingConditions) 2015 ]

Um das Ausmaß der Problematik deutlich zu machen: Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 147.601 Menschen länger als ein Jahr von Leistungen des AMS abhängig (sogenannte langzeitbeschäftigungslose Menschen). Im März 2016 sind es schon 164.170. Den Daten der Statistik  Austria zu Armutsgefährdung und Ausgrenzung ist zu entnehmen, dass sich mehr als 97.000 Kinder in Österreich in manifester Armut befinden, weil sie in einem Haushalt mit langzeitarbeitslosen Menschen befinden.

  

Langzeitbeschäftigungslose Menschen seit 2007
  Frauen Männer zusammen
2007 28.988 34.323 63.311
2008 24.558 29.858 54.416
2009 25.706 32.499 58.205
2010 31.738 42.165 73.903
2011 32.609 41.020 73.629
2012 34.224 42.134 76.358
2013 39.820 50.007 89.826
2014 51.517 67.907 119.424
2015 62.836 84.764 147.601

Quelle: http://www.ams.at/ueber-ams/medien/arbeitsmarktdaten  

Bereits der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im Jahr 2007 hat die Zahl der langzeitbeschäftigungslosen Menschen stark ansteigen lassen. Nach dem Beschluss des sogenannten Fiskalpaktes im Jahr 2012, der einen de facto Ausstieg der öffentlichen Hand aus der Investitions-  und Konjunkturpolitik zur Folge hatte, verdoppelte sich die Zahl der betroffenen Menschen innerhalb von drei Jahren.

Der höchste Anteil langzeitbeschäftigungsloser Menschen findet sich unter der Gruppe von Menschen, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen hat. Dies ist insofern auch nicht weiter verwunderlich, als diese Gruppe ein Arbeitslosigkeitsrisiko von 26%, in Wien sogar von knapp 40% unterliegt. Plakativ ausgedrückt: Vier Menschen mit Pflichtschulabschluss müssen sich zu jedem Zeitpunkt um drei Jobs bemühen. In Wien müssen sich sogar fünf Menschen um drei Jobs konkurrieren. 

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Grafik: http://www.dnet.at/elis/Tabellen/arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeitsrisiko_Ausbildung_Jahr.pdf#page=1   

Immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen sind immer länger arbeitslos und erhalten daher nur ein niedriges Arbeitslosengeld (bzw. eine niedrige Notstandshilfe). Begründet wurde dies in der Vergangenheit mit der Erhöhung des Anreizes, bei reduzierter Kaufkraft eine Beschäftigung aufzunehmen. Diese Begründung war schon in der Vergangenheit verfehlt und realitätsverzerrend. Im März 2016, in dem auf zehn arbeitslose Menschen nur ein offenes Stellenangebot kommt, nimmt eine derartige Argumentation die nachhaltige Ausgrenzung von Menschen, die es im Leben weniger gut getroffen haben, in Kauf.

Die Kosten einer jährlichen Valorisierung der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung liegen deutlich unter der jährlichen Einnahmensteigerung aus Beiträgen und sind somit bedeckt.

Vollversammlung Arbeiterkammer Kärnten möge daher beschließen:

Die AK Kärnten tritt für eine jährliche Valorisierung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Übergangsgeld nach Altersteilzeit und Übergangsgeld mit dem zuletzt erhobenen Anpassungsfaktor gemäß § 108 Abs. 5 ASVG ein.

Einstimmige Zuweisung an den Vorstand

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