1.6.2016

Urlaubsanspruch bei Erwerbslosigkeit

Antrag Grüne/UG

Arbeitslose sind in Österreich während des Leistungsbezugs verpflichtet, dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen und werden außerdem dazu verhalten, an zugewiesenen Maßnahmen teilzunehmen und eine vorgegebene Anzahl von wöchentlichen selbst organisierten Vorstellungsgesprächen nachzuweisen. Wird diesen Anforderungen nicht entsprochen, wird der Leistungsbezug eingestellt. Außerdem ruht der Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung generell bei einem Aufenthalt im Ausland.

Arbeit Suchende sind daher einem rigiden Aktivierungs- und Kontrollsystem unterworfen, das keinen Spielraum für privat notwendige und im Hinblick auf das Familienleben und zu Erholungszwecken sinnvolle Auszeiten vorsieht. Dabei wird außer Acht gelassen, dass auch Arbeitslose im Zuge ihrer Arbeitssuche ständig großem Druck ausgesetzt sind, der von der Inanspruchnahme durch Schulungsmaßnahmen, dem Organisieren und Durchführen von Vorstellungsgesprächen und auch im Verarbeiten von laufenden Rückschlägen bei der Arbeitssuche gekennzeichnet ist.

Zudem stellt das Fehlen eines Urlaubsanspruchs im Leistungsrecht einen dramatischen Eingriff in das Familienleben auch der Angehörigen, die selbst keine Leistung beziehen, dar. So kann zB auch ein bereits vor dem Erhalt der Kündigung gebuchter Familienurlaub im Ausland nicht oder nicht gemeinsam angetreten werden, wenn ein Verreisen ohne Leistungsanspruch nicht leistbar ist. Leidtragende dieser Situation sind daher nicht nur die LeistungsbezieherInnen selbst, sondern auch ihre Kinder und PartnerInnen.

Darüber hinaus haben auch Erwerbsarbeitslose Betreuungspflichten wahrzunehmen, die eine kurzfristige Freistellung von der Arbeitssuchpflicht und der Pflicht, an AMS-Maßnahmen teilzunehmen, erforderlich machen.
Es braucht daher auch Raum für echte Erholungszeit und die Möglichkeit zur Pflegefreistellung während des Leistungsbezugs, in der die Arbeitslosen keine Verpflichtung zur Stellensuche, Maßnahmenteilnahme oder Anwesenheit im Inland trifft.

Andere europäische Länder, wie z.B. Deutschland und die Schweiz sehen solche Freiräume bereits derzeit vor.

Die Grünen und unabhängigen GewerkschafterInnen Kärnten/Koroska stellen daher folgenden Antrag:

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert die Bundesregierung auf, für Arbeit Suchende, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, ein Recht auf Urlaub zu schaffen. Dieses sollte wie folgt ausgestaltet sein:
 
Pro Kalenderjahr besteht ein Anspruch auf Urlaub und Pflegefreistellung im Ausmaß von insgesamt fünf Wochen. In dieser Zeit ist die Verpflichtung, der Arbeitsvermittlung oder für Integrationsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen,
ausgesetzt und sind auch Auslandsreisen zulässig. Der Leistungsbezug bleibt während dieses Urlaubs aufrecht.

  • Für Leistungsperioden die kürzer als ein Jahr dauern, gebührt dieser Freistellungsanspruch anteilig.
  • Der Urlaubswunsch muss rechtzeitig vor Antritt dem AMS gemeldet werden. Analog zu den arbeitsrechtlichen Urlaubsbestimmungen ist mit dem AMS über Lage und Ausmaß eine Vereinbarung zu treffen, wobei die persönlichen und familiären Interessen gegen jene der Versichertengemeinschaft abzuwägen sind. Das bedeutet einerseits die Bedachtnahme auf den Erholungs- oder Pflegebedarf der Arbeitslosen und deren Familieninteresse auf einen gemeinsamen Urlaub und andererseits darauf, dass nicht Vermittlungsversuche und die Verpflichtung, an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, unterlaufen werden.

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