1.6.2016

Schaffung eines existenzsichernden monatlichen Einkommens für Tagesmütter/-väter.

Antrag FSG

Tagesmütter/-väter stellen eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung dar und ermöglichen vielen Familien, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Die Ausbildung von Tagesmüttern/-vätern ist im Kärntner Kinderbetreuungsgesetz geregelt, wodurch eine hohe Qualität der pädagogischen Arbeit gewährleistet ist. 

Tagesmütter/-väter werden nach dem Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. nach dem SWÖ Kollektivvertrag (vormals BAGS-KV) entlohnt. Tagesmütter/-väter erhalten jedoch kein monatliches Fixgehalt, sondern eine Entlohnung,  die sich einerseits aus der Anzahl der zu betreuenden Kinder sowie der individuell benötigten Betreuungsstunden zusammensetzt. Das Gehalt wird somit jeden Monat neu berechnet.

Derzeit wird eine Betreuungsstunde mit 2,66 Euro entlohnt. Bei einer erlaubten Obergrenze von sechs gleichzeitig anwesenden Kindern pro Tagesmutter/-vater ergibt dies einen Stundenlohn von 15,96 Euro. Eine gleichzeitige Anwesenheit von sechs Kindern kommt in der Praxis jedoch äußerst selten vor. Im Durchschnitt betreut eine/ein Tagesmutter/-vater 2,5 Kinder. 

Tagesmütter/-väter sind somit oft stark schwankenden Gehältern ausgesetzt, dies insbesondere dann, wenn Kinder aus der Betreuung ausscheiden. Beim derzeitigen Entlohnungsmodell kommt es oft vor,  dass Tagesmütter/-väter unter die Geringfügigkeits­grenze fallen und somit sozialversicherungsrechtlich nicht abgesichert sind. 

Im Rahmen der Jugendwohlfahrt unterstützen überdies besonders ausgebildete Tagesmütter/-väter Familien von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf und gewährleisten dadurch eine familiennahe Betreuung. Eltern, die vom Jugendamt begleitet werden, können somit eine Betreuung durch eine/n Tagesmutter/-vater in Anspruch nehmen. Für diese Zielgruppe wird jedoch kein eigenes Stundenkontingent vom Land Kärnten zur Verfügung gestellt und subventioniert. Die bestehenden Stundenkontingente reichen jedoch nicht aus, um alle Familien, die eine familienstabilisierende, außerfamiliäre Betreuung durch Tagesmütter/-väter benötigen, entsprechend zu unterstützen. Es bedarf daher eines klar definierten Stundenkontingentes für Familien mit diesen besonderen Betreuungsbedarf.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Landesregierung möge die Tagesmütter/-väter als gleichwertige Säule in der Kärntner Kinderbetreuung anerkennen und die Entgeltbestimmungen von Tagesmüttern/-vätern so zu regeln, dass diese ein monatliches existenzsicherndes Einkommen erhalten. Darüber hinaus möge die Landesregierung ein definiertes Stunden­kontingent für Kinder von Eltern schaffen, die von den Jugendämtern begleitet werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten dürfen nicht auf die Eltern abgewälzt werden.   

Einstimmige Annahme

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum