9.11.2016

Verpflichtende Baustellenmeldung an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.

Antrag FSG

Im Rahmen von grenzüberschreitenden Entsendungen haben die nach Österreich entsandten ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf das gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgesehene Entgelt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping wird im Baugewerbe durch Prüferinnen und Prüfer der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) bzw. durch die zuständige Finanzpolizei kontrolliert. Im Jahr 2015 wurde bundesweit bei rund 1.500 kontrollierten ausländischen Baufirmen in rund 27 Prozent der Fälle ein Verdacht auf Unterentlohnung festgestellt. 

Die Arbeit ausländischer Baufirmen wird häufig auch an Wochenenden verrichtet. Eine Prüfung dieser Baustellen durch die Kontrollorgane der BUAK bzw. Finanzpolizei findet derzeit nicht oder nur unzureichend statt. Dies ist nicht zuletzt auf die begrenzten Personalressourcen der Behörden zurückzuführen. Die BUAK betreibt gemeinsam mit dem Arbeitsinspektorat eine Baustellendatenbank, in welcher freiwillig eine Baustellenmeldung erfolgen kann. Eine Meldungsverpflichtung der Bauunternehmen würde es der BUAK ermöglichen, Baustellen­kontrollen koordiniert und weitgehend lückenlos durchzuführen.

Die Tatsache, dass aufgrund der EU-Richtlinie keine  Aufwandsentschädigungen wie Taggelder und KM-Gelder zu bezahlen sind, Sozialversicherungsbeiträge für ausländische Unternehmen nur auf Basis der Bestimmungen ihres Heimatstaates zu berechnen sind, Arbeitskräfte oft nur kurzfristig für den Einsatz im Ausland aufgenommen und danach wieder freigesetzt werden, führt nicht nur zu einer Gefährdung inländischer Arbeitsplätze, sie stellt auch konkret einen unlauteren Wettbewerb dar.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen wonach:      

  •  Bauunternehmungen verpflichtend  Baustellenmeldungen an die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse zu erstatten haben.
  • den Personalstand der BUAK-Baustellenprüfer sowie der Finanzpolizei zur effizienten Bekämpfung von Unterentlohnungen massiv zu erhöhen.
  • Entzug der Gewerbeausübungsberechtigung im Bundesgebiet Österreich bei Vorliegen von Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass:

  • die EU-Entsenderichtlinie zur Vermeidung eines unlauteren Wettbewerbes und zur Absicherung der heimischen Arbeitsplätze die Bezahlung von Aufwandsent­schädigungen wie Taggelder und Kilometergelder, Berechnung der Sozialver­sicherungs­beiträge für ausländische Unternehmen verpflichtend auf Basis der Ansprüche nach der Entsenderichtlinie aufgenommen wird.
  • zur Vermeidung von Scheinentsendungen die Entsendung auf sechs Monate zu beschränken.
  • eine Entsendung von Arbeitskräften nur zuzulassen, wenn diese  mindestens eine 6-monatige Betriebszugehörigkeit beim ausländischen Unternehmen aufweisen.
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum