Verfassungsrechtliche Absicherung des Bargeldes als Zahlungsmittel!
Antrag FA
Begründung:
Die Abschaffung des Bargelds wird immer wieder von Lobbyisten (Finanzwirtschaft und Politik) in der aktuellen politischen Diskussion forciert: Von der Finanzwirtschaft, weil sie durch Gebühren für Kartenzahlungen mehr verdienen und weil ein bargeldloser Zahlungsverkehr weniger Personalkosten verursachen würde. Von Seiten der Politik, weil die elektronischen Geldflüsse hervorragende Überwachungsmöglichkeiten bieten.
Es ist ein globaler Trend: Statt mit Bargeld, zahlen immer mehr Menschen mit Kreditkarte oder online per Smartphone. Dieser Trend hat System. Vorreiter dieser Entwicklung ist Schweden. Aber auch in den USA hat sich eine Kreditkartenschwemme durchgesetzt. In zahlreichen Staaten wurde die Summe des in bar abhebbaren Geldes beschränkt. In Schweden haben bereits einige Bankfilialen die Auszahlung von Bargeld eingestellt.
Die Wahl des Zahlungsmittels stelle „ein Kernstück des wirtschaftlichen Systems Österreichs“ dar.
In Berlin denkt man schon drei Schritte weiter, wie einem Bericht der „Welt“ vom 9. Februar 2016 zu entnehmen ist. Demnach könne sich das deutsche Bundesfinanzministerium eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von 5.000 Euro vorstellen. Als Argument wurden die Erleichterungen im Kampf gegen die Geldwäsche zitiert. Wenige Tage später berichtete die „Krone“ am 16. Februar 2016 schließlich, dass der 25-köpfige EZB-Rat die Abschaffung der höchsten Euro-Banknote bereits schriftlich fixiert habe. Zudem würden sich vor allem Deutschland, Frankreich und Spanien für europaweite Obergrenzen bei Bargeldzahlungen stark machen, wie dem Protokoll vom Treffen der europäischen Finanzminister zu entnehmen sei. Sowohl die Abschaffung des 500-Euro-Scheins als auch die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen sind letztlich Schritte hin zu einer
bargeldlosen Wirtschaftsordnung. Bringen Politiker gerne die Vorteile eines solchen Systems ins Spiel, so überwiegen doch eindeutig die Nachteile. Die Möglichkeit, Geschäfte mittels Barzahlung tätigen zu können, gehört zu den signifikanten Merkmalen einer freien Gesellschaft.
Alles andere stellt einen Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte dar und beschleunigt die Entwicklung zum
„gläsernen Bürger“ zusätzlich. Im Falle der Abschaffung des Bargeldes besteht zudem die akute Gefahr der Kontrolle privater Vermögen und Ersparnisse. So könnte die EZB versucht sein, sich durch Negativzinsen auf Kosten der europäischen Bürger zu entschulden. Alle gegenteiligen Beteuerungen seitens der Europäischen Union sind angesichts der Vielzahl an gebrochenen Versprechen seit Ausbruch der Finanzkrise leider völlig wertlos.
Es müssen daher auf nationaler Ebene Maßnahmen gesetzt werden, die die Wichtigkeit der Thematik unterstreichen.
Ein erster Schritt stellt hier die Verankerung des Rechts auf Barzahlungen in der österreichischen Verfassung dar. Nach der verfassungsrechtlichen Verankerung muss die weitere Vorgehensweise darin bestehen, sich auf EU-Ebene gegen die geplante Abschaffung der 500-Euro-Banknote sowie gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen einzusetzen.
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer Kärnten stellen daher den Antrag:
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert Finanzminister Hans-Jörg Schelling auf:
Das Recht auf Barzahlungen in der österreichischen Verfassung zu verankern und sich auf Ebene der Europäischen Union gegen die Abschaffung der 500-Euro Banknote sowie gegen die Einführung von Obergrenzen bei Bargeldzahlungen einzusetzen
Mehrheitliche Zuweisung an den Vorstand