3.11.2015

Beseitigung von Ungleichgewichten bei Grunderwerbsteuer

Resolution ÖAAB

Im Zuge der Steuerreform 2016 ist laut Vortrag an den Ministerrat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgesehen. Unentgeltliche Weitergaben sollen nunmehr auf Basis von Verkehrswerten statt wie bisher auf Basis des dreifachen Einheitswertes berechnet werden. Die Besteuerung soll bei einem Verkehrswert bis zu € 250.000,-- mit 0,5 %, bis € 400.000,-- mit 2 % und darüber hinaus mit 3,5 % erfolgen. Bei unentgeltlichen Weitergaben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft soll jedoch weiterhin der einfache Einheitswert zur Anwendung kommen.

Aus Sicht der ÖAAB-FCG Fraktion in der Kärntner Arbeitskammer ist es verfassungsrechtlich äußerst problematisch, wenn unentgeltliche Weitergaben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft weiterhin auf Grundlage des Einheitswertes besteuert werden, in allen anderen Fällen jedoch auf Basis von Verkehrswerten. Dies stellt eine nicht nachvollziehbare Differenzierung und auch in keiner Weise zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar, die mit hohem finanziellem Aufwand für alle Nichtlandwirte verbunden ist.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass neben den westlichen Bundesländern speziell in Kärnten die Verkehrswerte um ein Wesentliches höher sind als in anderen Teilen Österreichs. Unentgeltliche Übergaben stellen keinen Verkauf dar, wo effektiv Geld fließt und der Mehrwert der Immobilie bei höherem Verkehrswert auch abgegolten wird und davon die Steuer bezahlt werden kann. Diese außerordentliche Mehrbelastung trifft in erster Linie jene, die eine Immobilie zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse brauchen und jedenfalls keinen Verkauf anstreben.

Berechnungen zeigen, dass bei einer Weitergabe an die nächste Generation mit etwa € 10.000,- für die Eintragung ins Grundbuch und darüber hinaus nicht selten mit € 35.000,- und mehr an Grunderwerbsteuer zu rechnen ist. Die Lage in einem Hochpreisgebiet mit hohen Verkehrswerten, die in der Folge mit hoher Steuerlast verbunden ist, kann durch den tatsächlichen Mehrwert des Gebäudes nicht ausgeglichen werden. Dieser kommt ausschließlich bei einem Verkauf zum Tragen.
 
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher den Bundesminister für Finanzen auf, die Unausgewogenheit und die Ungleichgewichte in der Berechnung der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Übergaben durch entsprechende Maßnahmen auszugleichen.

einstimmige Annahme

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