3.11.2015

Gegen menschenunwürdige und rechtsverachtende Behandlung von Mitarbeitern der Österreichischen Post AG

Resolution ÖAAB

Die Österreichische Post AG steht im Mehrheitseigentum der Republik Österreich und eigentlich dürfte man sich daher erwarten, dass sich dieses Unternehmen im Besonderen erstens: an die österreichischen Gesetze hält und zweitens: mit ihren Mitarbeitern zumindest einen menschlich respektvollen Umgang pflegt.

Beides ist nicht der Fall. Beides wird sogar bewusst missachtet, wie mehrere Fälle in der Vergangenheit deutlich belegen können: Gegen eindeutig rechtswidrig von der Post AG abgeschlossene Kettendienstverhältnisse musste trotz eindeutiger Rechtsprechung immer wieder prozessiert werden, wobei während der Prozesse Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wurde; der besondere Status eines behinderten Menschen wurde negiert; ältere Mitarbeiter, insbesondere Beamte werden unter Androhung von örtlich weiten Versetzungen aus dem Unternehmen gezwungen; fadenscheinige Kündigungen von ehemaligen Vertragsbediensteten ausgesprochen; Mitwirkungsrechte von Belegschaftsorganen missachtet sowie die Bescheiderlassungspflicht der Personalämter binnen sechs Monaten in wichtigen dienstrechtlichen Angelegenheiten mehrfach und in durchaus einfachen Rechtsfragen, somit scheinbar völlig absichtlich verletzt – um nur die wichtigsten Fälle der Vergangenheit beispielhaft anzuführen.

Nun ist diese systematische Vorgehensweise der Österreichischen Post AG um eine Facette reicher. Die Personalausschüsse führen Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 ASGG, um in Musterprozessen die Rechtslage für ihre Belegschaftsmitglieder abklären zu können. Derartige Musterverfahren können nur dann geführt werden, wenn von der gerichtlich abzuklärenden Rechtsfrage eine größere Gruppe von Mitarbeitern betroffen ist, weshalb das Gesetz verlangt, dass vom klagenden Personalvertretungsorgan drei Betroffene „namhaft“ zu machen sind. Obwohl es aufgrund der hohen Anzahl von Beschäftigten der Post AG völlig klar ist, dass jedenfalls drei Betroffene existieren, beharrt die Österreichische Post AG darauf, dass drei Personen namentlich genannt werden müssen.
 
Dieses beständige Beharren auf einer bloß formalen und bei der Post AG jedenfalls vorliegenden Prozessvoraussetzung vermag auf den ersten Schritt zu verwundern, dann wird aber deutlich, welcher perfide Plan von der Post AG damit in Wahrheit verfolgt wird - wie sich in Kärnten deutlich gezeigt hat:

Mit den bei Gericht namhaft gemachten Mitarbeitern werden nämlich sofort „Trennungsgespräche“ geführt!

Dabei müssen die betroffenen Personen ihrer Namhaftmachung gar nicht zustimmen, ja sogar nicht einmal davon wissen. Das in diesem Musterverfahren klagende Personalvertretungsorgan muss nur nachweisen, dass mindestens drei Mitarbeiter von der Klage betroffen sind. Das menschenverachtende Ziel, das die Österreichische Post  AG  damit  verfolgt  ist klar: Wer nur irgendwie im Dunstkreis der Geltendmachung von berechtigen Ansprüchen aufscheint, hat im Unternehmen nichts mehr verloren. Jeder, der von der Personalvertretung genannt wird, wird aus dem Unternehmen hinausgeworfen, verliert seinen Arbeitsplatz und die Personalvertretung für den Prozess ihre drei Betroffenen, da sich diese nicht mehr im Unternehmen befinden. Eine derartige Vorgehensweise verletzt die Menschenwürde und ist rechtsverachtend.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die Bundesregierung und im Besonderen den Bundesminister für Finanzen  dazu  auf, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um derartige menschen- und rechtsverachtende Vorgehensweisen der Österreichischen Post AG einzustellen.

einstimmige Annahme

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