3.11.2015

Verankerung des „freien Sonntags“ in der EU-Arbeitszeitrichtlinie

Antrag ÖAAB

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) schreibt den EU-Ländern vor, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechte zu gewährleisten wie u. a.:

  • eine  Begrenzung  der  wöchentlichen  Arbeitszeit  auf  durchschnittlich  48  Stunden,  alle Überstunden eingeschlossen,
  • eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf zusammenhängenden Stunden pro 24-Stunden- Zeitraum
  • eine Ruhepause während der Arbeitszeit, wenn die tägliche Arbeitszeit mehr als 6 Stunden umfasst,
  • bezahlten Jahresurlaub (mindestens vier Wochen pro Jahr).

Die Europäische Kommission überarbeitet die Richtlinie 2003/88/EG im Rahmen einer zweistufigen Konsultation von Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf europäischer Ebene und einer eingehenden Folgenabschätzung. Dies sollte zum Anlass genommen werden, im Zuge der Revision der Arbeitszeitrichtlinie den Sonntag als gemeinsamen wöchentlichen Ruhetag in der EU- Arbeitszeitrichtlinie zu verankern. Der arbeitsfreie Sonntag  als gemeinsamer Ruhetag ist wesentlicher Ausdruck des europäischen Sozialstaatsmodells und sollte daher auch in der Arbeitszeitrichtlinie verankert sein. Die Entwicklungen in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern Europas in Richtung totale Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und ständige Verfügbarkeit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen muss mit Sorge beobachtet werden. Vorbild für eine erneuerte Arbeitszeitrichtlinie mit der Verankerung des freien Sonntags für alle sollte die bereits existierende Richtlinie 94/33/EC sein, die den freien Sonntag schon jetzt als den Ruhetag für junge Menschen anerkennt.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die EU-Kommission auf, den „freien Sonntag“ in der Arbeitszeitrichtlinie zu verankern.

einstimmige Annahme

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