3.11.2015

Rücktrittsrecht bei Verträgen in Fitness- und Partnerinstituten

Antrag FSG

Häufig werben Fitness Clubs mit Gratis-Schnuppertrainings um neue Kunden. Bereits beim ersten Besuch werden die KonsumentInnen dazu überredet gleich nach dem „Schnuppern“, langfristige Verträge abzuschließen. Viele bereuen diesen Schritt bereits nach einer kurzen „Abkühlphase“. Dass sie an den Vertrag auch gebunden sind, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, krank werden oder den Wohnort wechseln, wird vielen erst klar, wenn sie zu Hause die Möglichkeit hatten, den Vertrag in aller Ruhe durchzulesen.

Auch bei Partnerinstituten ist den KonsumentInnen beim Erstgespräch überhaupt nicht bewusst, welche finanziellen Belastungen auf den einzelnen zukommen und es werden vor allem auch in diesem Bereich überhastet Verträge geschlossen. Mehrere Tausend Euro werden dadurch fällig und Erfolgsgarantien gibt es nicht.

Perfekt geschulte Verkaufsprofis überrumpeln gekonnt viele KonsumentInnen zum überhasteten Abschluss durchwegs langer Verträge.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Abschluss von Partner- oder Fitnessverträge beim Erstbesuch in den Geschäftsräumlichkeiten der Institute, zu verankern.

einstimmige Annahme

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