3.11.2015

Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz – Erhöhung des Beitragssatzes

Antrag FSG

Im Zuge der Gesetzgebung über das betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge-gesetz wurde in den Diskussionen davon ausgegangen, dass bei einer jährlichen Verzinsung des eingezahlten Kapitals ein Beitragssatz von 1,53 Prozent ausreicht, damit nach ca. 35 Arbeitsjahren ein Jahresentgelt als Auszahlungsbetrag erreicht wird. 

Wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, wurde die Erwartungshaltung einer Kapitalverzinsung von durchschnittlich sechs Prozent pro Jahr bei weitem nicht erreicht. Damit ist aber das gesetzte Ziel sogar bei einem durchgehenden Erwerbsleben nicht erreichbar. 

Neuesten Berechnungen zufolge müsste der Beitragssatz von derzeit 1,53 Prozent auf mindestens 2,5 Prozent erhöht werden, damit nach rund 35 Jahren Erwerbsleben ein Jahresentgelt erreicht werden kann.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert eine Änderung des betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes dahingehend zu beschließen, dass der Beitragssatz von bisher 1,53 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht wird.

einstimmige Annahme

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