3.11.2015

Zwang zur „Scheinselbstständigkeit“

Antrag FA

Als Arbeitnehmer gilt, wer weisungsgebunden fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit leisten muss. Unternehmen tendieren zunehmend dazu, statt Arbeitnehmer einzustellen, auf Werkverträge, Freie Dienstverträge und EPU (Einpersonen-Unternehmen) zurück zu greifen. Hinsichtlich der Zahl der Einpersonen-Unternehmen in Österreich ist jedenfalls ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Die Vorteile für den Unternehmer liegen auf der Hand. Er braucht keine Sozialversicherung abführen und es gibt keinen Arbeitnehmerschutz. So sind Urlaubs- und Krankengeld nicht vertraglich geregelt, Kündigungsfristen ebenso wenig. Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als selbständiger Unternehmer auftritt, obwohl sie von der Art ihrer Tätigkeit her Arbeitnehmer ist. Dem Vernehmen nach sollen auch bei uns immer mehr Arbeitnehmer vor die Wahl gestellt werden, entweder auf Basis eines freien Dienstvertrages beziehungsweise eines Werksvertrages weiter beschäftigt oder gekündigt zu werden. Die Umstellung zur „Scheinselbstständigkeit“ geht indessen zumeist mit fehlender arbeitsrechtlicher Absicherung und weniger Einkommen einher. 

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer Kärnten stellen daher den Antrag:

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten wird aufgefordert, 

  1. diesen Vorwürfen nachzugehen und
  2. eine Aufklärungskampagne gegenüber den Arbeitnehmern als potentiell künftig Betroffene zu starten


einstimmige Annahme

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