8.6.2015

Kontoeinsicht nur mit richterlichem Beschluss

Resolution ÖAAB

Ein Gesetzesentwurf zum Thema „Kontoöffnung“ sieht eine deutlich erleichterte Einschau  in Konten für die Finanz vor. Musste die Abgabenbehörde bisher ein Finanzstrafverfahren einleiten, um das Bankgeheimnis aufzuheben, genügt laut Entwurf in Zukunft, dass sie einseitig Bedenken gegen die Richtigkeit der Abgabenerklärung hat, und kann mit diesen Bedenken ein Auskunftsverlangen an die Bank richten.

Die ÖAAB Christgewerkschafter in der AK Kärnten sind der Meinung, dass mit diesem Gesetzesentwurf über das Ziel hinausgeschossen wird, da die Österreicherinnen und Österreicher im Allgemeinen und die ArbeitnehmerInnen im Speziellen unter Generalverdacht gestellt werden. Auch Ausnahmeregelungen für Personen die nur eine Arbeitnehmerveranlagung machen wollen, das sind speziell Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, wären nicht sinnvoll, da es schlecht möglich wäre zwischen Privatpersonen und Unternehmen zu trennen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf welcher eine erleichterte Kontoöffnung ermöglicht, in der geplanten Form abzulehnen.

Mehrheitliche Zuweisung an den Vorstand gegen FA und ÖAAB

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