8.6.2015

Beibehaltung der steuerlichen Absetzbarkeit von „Topf- Sonderausgaben“

Antrag ÖAAB

Unwidersprochenes Ziel der Steuerreform 2015 ist es, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spürbar zu entlasten. Das Entlastungsvolumen soll 4,9 Milliarden Euro betragen. Als eines der Mittel zur Gegenfinanzierung ist geplant, die sogenannten Topf-Sonderausgaben zu streichen. Durch diese Maßnahme sollen bis zu 80 Millionen im Jahr für das Budget lukriert werden. Für bestehende Verträge soll eine Übergangsfrist von 5 Jahren geschaffen werden, Neuverträge werden ab 1.1.2016 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.

Bislang sind freiwillige Unfall-, Kranken- und  Lebensversicherungen  sowie  Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung im Rahmen des § 18 Abs 1 Z 2 u 3 EStG bis zu einem Höchstbetrag von in Summe 2.920 Euro im Jahr absetzbar. Für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen erhöht sich dieser Betrag um weitere 2.920 Euro sowie bei mindestens drei Kindern um 1.460 Euro. Die geltend gemachten Ausgaben wirken sich dabei nur zu einem Viertel steuermindernd aus. Ab einem Jahreseinkommen zwischen 36.400 Euro und 60.000 Euro reduziert diese Steuerbegünstigung bis auf den Pauschalbetrag von 60 Euro.

Gerade auch aufgrund der festgelegten Einkommensgrenzen wird klar, dass diese Absetzposten vor allem für niedere bis mittlere Einkommensbezieher konzipiert sind. Die Abschaffung der Topfsonderausgaben trifft genau jene Einkommen, die im Zuge der Steuerreform durch eine Absenkung des Steuertarifs entlastet werden sollen. Gerade Häuslbauer und AlleinverdienerInnen sowie AlleinerzieherInnen werden finanziell getroffen. Wie folgendes Beispiel zeigt, bleibt ihnen von der Tarifentlastung nicht mehr viel übrig: Ein/e Alleinverdiener/In mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.600 Euro erhält ab 1.1.2016 durch die Tarifreform zwar eine jährliche Steuerentlastung von knapp 1.000 Euro, muss aber auf seine/ihre bisher aufgrund z.B. des Hausbaus lukrierte jährliche Steuergutschrift von 630 Euro verzichten. So bleiben unterm Strich nur mehr 370 Euro an jährlicher Entlastung.

Die ÖAAB/FCG-Fraktion in der AK Kärnten macht daher eindringlich darauf aufmerksam, dass sich aufgrund der geplanten Streichung der Topfsonderausgaben die Entlastung der LohnsteuerzahlerInnen durch die Senkung des Steuertarifs geradezu in Luft auflöst. Im Sinne einer Steuergerechtigkeit kann es nicht sein, dass die ArbeitnehmerInnen sich ihre Steuerreform quasi selbst finanzieren, während auf der anderen Seite die steuerschonenden Privilegien anderer Gruppen fortbestehen.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, die steuerliche Absetzbarkeit der Ausgaben für Wohnraumschaffung und –sanierung sowie der Kosten für freiwillige Personenversicherungen im Rahmen der Topfsonderausgaben beizubehalten.

Einstimmige Annahme

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum