8.6.2015

Sicherung des österreichischen leistungsdefinierten Pensionssystem!

Resolution FSG

2014 wurde das bisherige Pensionssystem in Österreich auf ein transparentes Pensionskonto- Recht mit Leistungskonten umgestellt. Als Ziel sieht das österreichische Pensionsmodell vor, dass der Versicherte 80 % Bruttoersatz seines bisherigen Verdienstes nach 45 Versicherungs- jahren bei einem Pensionsantritt mit 65 haben soll.

Die Pensionen werden finanziert durch die Beitragszahlungen der Versicherten und durch Bundeszuzahlungen. Zu den ASVG-Pensionen werden etwa 16 % des Gesamtaufwandes aus Steuergeldern finanziert, bei Gewerbetreibenden 51 % und bei Landwirten sind das 78 %.

Das österreichische Alterssicherungsrecht finanziert Alterspensionen, Invaliditätspensionen und Hinterbliebenenpensionen. Nach OECD-Berechnungen bietet das österreichische System bei einem Durchschnittsverdienst in Summe eine Bruttoersatzrate von 76,6 % für den Bereich der Alterspension.

In neuester Zeit stellen OECD, EU und Wirtschaftslobbyisten welche von wirtschaftsnahen Instituten wie Agenda Austria und ECO Austria finanziert werden unser leistungsdefiniertes Pensionssystem in Frage und fordern die Einführung des sogenannten „schwedischen Modells“ mit den dortigen „Beitragskonten“ und der Finanzierung ohne Bundesbeitrag. Weiters soll ein sogenannter „Automatismus“ eingeführt werden, welcher bei steigender Lebenserwartung automatisch Pensionskürzungen bewirken soll. Es werden Motive vorgegeben, die Pensionen der Jungen zu sichern aber durch Rückbau der öffentlichen Verantwortung für die Alterssicherung geht es um Kürzen von Leistungen und/oder Erhöhung von Beiträgen.

Das „schwedische Modell“

In Schweden sind nur die Alterspensionen vom Pensionssystem erfasst. Die Invaliditätsleistungen werden von der Krankenversicherung erbracht, und die kaum bedeutsamen Hinterbliebenenpension aus einem Fürsorgesystem (benefit) aus staatlichen Geldern geleistet. Bereits dieser Ansatz zeigt, wie breit der österreichische Pensionsschutz im Gegensatz zum schwedischen Modell steht. In Schweden ist die öffentliche Alterssicherung noch in drei Teile gegliedert. Es gibt die sogenannte Einkommenspension, die Prämienpension und die Garantiepension (letztere ist ähnlich unserer Ausgleichszulage). Die Finanzierung der Einkommenspension erfolgt im Umlageverfahren, die Prämienpension basiert auf Kapitaldeckung.

Das schwedische Regelpensionsalter ist 65 und wird ab diesem Alter erforderlichenfalls eine Garantiepension ausgezahlt. Frühere Pensionierungen mit versicherungsmathematischen Abschlägen können ab 61 in Anspruch genommen werden. Zentrales Argument für die Forderung nach Übernahme des schwedischen Modells ist die dortige Einkommenspension mit den gegebenen Beitragskonten, wobei hier Zuzahlungen aus Steuermitteln nur für Kindererziehungszeiten vorgesehen sind.

Der Beitragssatz für die Einkommenspension beträgt 16 %. Anders als in Österreich werden nach den schwedischen Beitragskonten nur die einbezahlten Beiträge, aber nicht bereits erworbene Leistungsansprüche ausgewiesen.-Erst bei Pensionsantritt werden die Beiträge verrentet also in eine Pension umgerechnet. Der dann jeweilige Restlebenserwartungsfaktor reduziert dann automatisch die Pensionszahlungen. Eine weitere Quelle der Finanzierung der Einkommenspension in Schweden sind gewaltige öffentliche Pensionsfonds (2011: 134 Mrd. US-$).

Zusätzlich zu den 16 % für die Einkommenspension ist ein Beitrag von 2,5 % für die kapitalge- deckte Prämienpension zu zahlen. Weiters werden in Schweden 4,5 % des Lohns in kollektivvertraglich geregelte Betriebspensionssysteme einbezahlt. Mit einem Invaliditätsbeitrag in der Krankenversicherung von 2,5 % und dem Beitrag für Hinterbliebenenpensionen von 1,2 % liegen die Gesamtbeitragssätze in Schweden bei 26,7 %, in Österreich bei 22,8 %. In Schweden beträgt laut OECD-Berechnungen die Bruttoersatzrate bei einem Durchschnittsverdienst mit Einrechnung der Betriebspension bei nur 55,6 %.

Die bisherige Erfahrung in Schweden mit der Pensionsautomatik ergab, dass zwischen 2003 und 2013 das System bereits 12mal reformiert wurde und anstelle des so verpönten staatlichen Zuschusses in die Pensionskassen aufgrund der Finanzkrise und des Absackens der Erträge aus dem kapitaldeckungsbasierten Pensionsfonds der Staat den Versicherten Steuerbegüns- tigungen bei den Betriebspensionen eingeräumt hat und so über Umwege das gesamte System dennoch nachfinanziert hat.

Mit der Finanzmarktkrise hat sich die Hoffnung aufgelöst mit Hilfe kapitalgedeckter Systeme eine gute Alterssicherung bei gleichzeitiger Entlastung der öffentlichen Haushalte zu erreichen. Studien zeigen, dass bei der Einführung kapitalgedeckter Systeme die öffentlichen Haushalte durch die Übernahme von Ausfallhaftungen belastet wurden. Die Individualisierung der Risiken Alter, Invalidität und Tod unter dem Titel „Eigenverantwortung“ hat die Altersarmut nicht nur in den USA sondern auch in Deutschland (Riesterrente; Studie von Agnes Streissler) erhöht.

Doppelte Belastung durch Umstellung

Eine Umstellung auf ein Pensionsautomatik-System wie in Schweden wäre für die Jungen doppelt belastend. Außerdem gibt es in Österreich noch keine annähernd dotierten staatlichen Pensionsfonds. Die nähere Betrachtung zeigt daher, dass im Vergleich zu Österreich die Pensionsbeiträge in Schweden die Arbeitslöhne viel höher belasten. Die „selbstregulierenden Beitragskonten“ mussten staatlich unterstützt werden und das Leistungsniveau in Schweden deutlich niederer als in Österreich ist.

Ein Abgehen vom österreichischen System der Mitfinanzierung der Pensionen aus Steuermitteln und eine Umstellung auf vermeintlich sich selbst regulierende Beitragskonten würden eine massive Erhöhung der Pensionsbeiträge und/oder massive Leistungseinschränkungen zur Folge haben. Dies würde mit voller Wucht die heute Jüngeren treffen.

Die Lobbyisten der Arbeitgeberverbände wollen durch diese neue Pensionsdebatte verhindern, dass die im Regierungsabkommen vereinbarte Bonus-Malus-Regel bei der Beschäftigung/Nichtbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern eingeführt wird. Zentrale Rolle der Finanzierung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der älteren Menschen. In diesem Punkt ist Schweden Österreich positiv voraus: In Schweden sind die Beschäftigungsquoten der Älteren deutlich höher aufgrund eines verbesserten Kündigungsschutzes und haben auch die Arbeitgeber eine deutlich höhere Bereitschaft Arbeitsplätze für Menschen im höheren Erwerbsalter anzubieten.

Argumente dass die Gesamtbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Pensionskosten ständig steigen würde, ist für Österreich so nicht richtig. Dem von der Pensionskommission errechneten Kostenanstieg in der gesetzlichen Pensionsversicherung „um mehr als 2,3 % Punkte auf 4,8 % des BIP im Jahr 2060“ steht gegenüber, dass im gleichen Zeitraum der Aufwand für die BeamtInnenpensionen von derzeit 3,5 auf 1,4 % des BIP sinken wird. Die Gründe dafür sind, die vielen Unternehmensausgliederungen aus dem öffentlichen Dienst und die extreme Rücknahme der Zahl der Pragmatisierungen. Die neuesten Kostenvorausberechungen im EU-Ageing Report zeigen für den gesamten öffentlichen Pensionsaufwand (Pensionsversicherung + Beamtenpensionen) Folgendes: Ausgehend von 13,9 % des BIP im Jahr 2013 wird ein Anstieg auf den Höchstwert von 14,7 % in der Zeit 2035 bis 2045 erwartet. Für das Jahr 2060 werden 14,4 % in Aussicht gestellt. In Anbetracht solcher Zahlen kann von der immer wieder behaupteten „Kostenexplosion“ und „Unfinanzierbarkeit“ keine Rede sein, wenn man bedenkt dass diesen Berechnungen der erwartete enorme Anstieg des Anteils der Älteren an der Gesamtbevölkerung zugrunde gelegt ist.

Das leistungsdefinierte Pensionskonto, im Übrigen ein Erfolg von AK und ÖGB hält am Prinzip der Lebensstandardsicherung fest, und beschreibt bereits erworbene(!) Pensionsansprüche auf dem Konto. Im Rahmen der erfolgten Systemumstellung ist auch der Vertrauensschutz in die Beibehaltung der Anhebung des Frauenpensionsalters ab 2014 an jenes der Männer enthalten. Ein vorzeitiges Abgehen wäre ein Vertrauensbruch gegenüber der älteren Frauengeneration.

Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung:

  • Kein Abgehen vom österreichischen System der Umlagefinanzierung der Pensionen mit Beteiligung des Bundes aus Steuermitteln.
  • Beibehaltung der Zielformel 80-45-65 (80% Bruttoersatz nach 45 Versicherungsjahren bei Pensionsantritt mit 65 Jahren).
  • Ablehnung der Einführung eines Kapitaldeckungsverfahrens mit Beitragskonten und Anpassungsautomatismus bei steigender Lebenserwartung.
  • Umsetzung der im Regierungsabkommen vereinbarten Bonus-Malus-Regel bei Beschäftigung/Nichtbeschäftigung von älteren ArbeitnehmerInnen.

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